SEC legt Entwurf für "Regulation Crypto Assets" vor: Rechtsrahmen für Krypto-Token-Angebote und Ausstieg aus Investment Contracts

KI-Marktzusammenfassung
Die vorgeschlagene "Regulation Crypto Assets" der SEC würde einen formellen Weg schaffen, damit bestimmte Nicht-Wertpapier-Token, die zunächst über Investmentverträge verkauft wurden, öffentlich angeboten werden können, mit gestuften Offenlegungen und einem ausdrücklichen "Exit", der den Investmentvertrag beendet. Neue Ausnahmen in Höhe von 5 Mio. USD sowie 20 Mio. USD/75 Mio. USD plus eine Safe-Harbor-Struktur könnten den regulatorischen Überhang verringern und die Klarheit der Token-Verteilung verbessern und so einen breiteren Zugang zum US-Markt unterstützen, vorbehaltlich Kommentaren und der endgültigen Verabschiedung.
Einflussstufe
● Hoch
Betroffene Assets
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AI-Einblick · BTC/USDTAI-Einblick
▲ Bullisch
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Odaily Planet Daily berichtet: Der Research Director von Galaxy erklärte auf X, die US-Börsenaufsicht SEC habe am 18. August den Vorschlag "Regulation Crypto Assets" (Reg Crypto) veröffentlicht. Ziel ist ein rechtssicherer Weg, bestimmte Token an die US-Öffentlichkeit zu bringen, sowie ein Verfahren, um bestehende Investment Contracts zu beenden. Der Entwurf gilt nur für Krypto-Assets, die selbst keine Wertpapiere sind, aber im Rahmen eines Investment Contracts ausgegeben oder verkauft wurden. Ausgenommen sind tokenisierte Aktien und Anleihen sowie Konstruktionen, die Token an Eigenkapital oder andere Wertpapiere koppeln. Vorgesehen sind vier Phasen: Finanzierung, Offenlegung, Aufbau (Construction) und Exit. Eine einmalige Startup-Ausnahme erlaubt Emittenten, über maximal vier Jahre bis zu 5 Mio. USD einzusammeln. Eine höherstufige Ausnahme nach dem Vorbild von Regulation A sieht Emissionen über 20 Mio. USD oder 75 Mio. USD innerhalb von 12 Monaten vor. Die jeweiligen Finanzierungen müssen eine Qualifizierungsprüfung durch die SEC durchlaufen und laufende Offenlegungspflichten erfüllen. Für nicht akkreditierte Anleger gilt eine Obergrenze: Investitionen dürfen höchstens 10% des jährlichen Einkommens oder des Nettovermögens betragen, je nachdem, welcher Wert höher ist. Emittenten sollen zudem Informationen zur Token-Supply und zum Freigabeplan, zu Minting- und Burning-Mechanismen, Governance- sowie Smart-Contract-Berechtigungen, zum Quellcode und zu Zusagen und Fortschritten bei der Projektentwicklung offenlegen. Sind die Aufbauverpflichtungen erfüllt oder dauerhaft eingestellt, wurden keine neuen Aufbauzusagen gemacht und liegt ein Übergangsbericht vor, gilt der betreffende Investment Contract als beendet. Das Krypto-Asset unterliegt dann im Rahmen dieses Investment Contracts nicht mehr den US-Wertpapiergesetzen. Dieses Safe-Harbor-Prinzip soll auch Emittenten offenstehen, die die genannten Finanzierungsausnahmen nicht nutzen. Die SEC schätzt, dass pro Jahr rund 475 Emittenten den Safe Harbor für Investment Contracts nutzen werden; etwa 130 Emittenten sollen die zwei neuen Ausnahmen in Anspruch nehmen. Qualifizierte Emissionen könnten als nicht "restricted securities" gelten und wären damit ohne vertragliche Haltebeschränkungen sofort weiterveräußerbar. Zudem sollen Erstangebote und bestimmte Sekundärtransaktionen im Anwendungsbereich von Registrierungs- und Qualifikationspflichten auf Bundesstaatenebene ausgenommen werden. Der Entwurf adressiert weder Börsen noch Broker, Dealer oder Custodians und ist keine eigenständige neue Ausnahme für tokenisierte Wertpapiere oder Onchain-Transaktionen. Die Kommentierungsfrist beträgt 60 Tage ab Veröffentlichung im Federal Register. SEC-Chair Paul Atkins sowie die Commissioners Hester Peirce und Mark Uyeda veröffentlichten unterstützende Stellungnahmen. Der Beitrag wurde von Alex Thorn verfasst.