US-Börsenaufsicht SEC erwägt Blockchain-Register als offizielles Wertpapier-Eigentumsverzeichnis
KI-Marktzusammenfassung
Die vorgeschlagene Änderung der SEC würde es Blockchain-Ledgern ermöglichen, als offizielle Register für Wertpapierbesitz zu dienen, wodurch tokenisierte Emittenten und Transferstellen Onchain- und Offchain-Register in einem einzigen maßgeblichen Datensatz konsolidieren könnten. Sollte sie verabschiedet werden, könnte sie operative Reibungsverluste reduzieren, administrative Bearbeitungszeiten verkürzen und Compliance-Tools verbessern (in Token eingebettete Identitätsprüfungen und Transferbeschränkungen). Der Wandel unterstützt eine breitere institutionelle Akzeptanz der Infrastruktur für tokenisierte Wertpapiere.
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Odaily Planet Daily berichtet: Die US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) hat in der vergangenen Woche eine Regeländerung vorgeschlagen, die die Vorschriften für Transfer Agents anpassen soll. Künftig könnten elektronische Datenbanken – einschließlich Blockchain-Ledgern – als offizielle Register für Wertpapier-Eigentum anerkannt werden. Bei einer Genehmigung müssten Emittenten und Transfer Agents nicht mehr parallel ein Onchain-Token-Ledger und ein Offchain-Aktionärsregister führen; die Eigentumsnachweise für tokenisierte Wertpapiere ließen sich in einem einzigen Register zusammenführen.
Eli Cohen, Chief Legal Officer bei Centrifuge, sagte, der Vorstoß könne den heutigen „Two-Step“-Prozess zu einem „One-Step“-Prozess vereinfachen, bei dem die Blockchain als primäres Wertpapierdokument dient. Joris Delanoue, CEO von Fairmint, einem bei der SEC registrierten Onchain-Transfer-Agent, betonte, dass Vermögenswerte weiterhin die Vorgaben zu Eigentum und Übertragung erfüllen müssen. Regulatorische Kontrollen wie Identitätsprüfung und Transferbeschränkungen blieben innerhalb der Token verankert. Transfer Agents würden zudem weiterhin administrative Fälle wie den Tod von Aktionären, Erbschaften und rechtliche Mitteilungen bearbeiten; die Bearbeitungszeit könnte dabei von bisher 3 bis 5 Tagen auf 1 Tag sinken.
Die 60-tägige öffentliche Kommentierungsfrist endet Anfang November.