US-Börsenaufsicht SEC schlägt Regeländerungen vor: Blockchain-Ledger sollen als offizielle Wertpapierregister zulässig werden
KI-Marktzusammenfassung
Der Vorschlag der SEC, Blockchain-Ledger als offizielle Register für das Eigentum an Wertpapieren zuzulassen, würde die Abstimmungskosten und die rechtliche Unsicherheit bei tokenisierten Wertpapieren verringern, indem die heutige duale Onchain/Offchain-Dokumentation in einen einzigen primären Datensatz überführt wird. Während permissionierte Kontrollen (KYC, Transferbeschränkungen) bestehen bleiben würden, könnte die Änderung die institutionelle Einführung von Onchain-Abwicklung sowie Transfer-Agent-Workflows beschleunigen. Ein 60-tägiges Kommentierungsfenster erhöht die kurzfristige politische Sensitivität.
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ChainCatcher berichtet: Die US-Börsenaufsicht SEC hat vergangene Woche einen Regelvorschlag vorgelegt, der die seit Jahrzehnten geltenden Vorgaben für Transfer Agents umfassend modernisieren soll. Erstmals würde ausdrücklich erlaubt, elektronische Datenbanken – einschließlich Blockchain-Ledgern – als offizielle Nachweise über das Eigentum an Wertpapieren zu führen.
Bei einer Zustimmung könnte die Blockchain zum "primären Wertpapierregister" werden. Damit würden die heute bei tokenisierten Wertpapieren verbreiteten Offchain-Parallelregister, die rechtlich maßgeblich sind, perspektivisch entbehrlich. Aktuell laufen viele Strukturen in zwei Systemen: einem Onchain-Token-Ledger und einem offiziellen Aktionärsregister.
Mit Inkrafttreten müssten Emittenten und Transfer Agents nach Einschätzung der Branche weniger häufig doppelte Datensätze pflegen oder nach jeder Übertragung abgleichen. Das würde operative Reibung senken und das Risiko von Abweichungen zwischen Onchain-Daten und rechtlich anerkannten Registern reduzieren.
Eli Cohen, Chief Legal Officer der tokenisierten Fondsplattform Centrifuge, sieht die Chance, den bisherigen "Two-step"-Prozess in einen "One-step"-Prozess zu überführen, bei dem die Blockchain selbst als primäres Wertpapierregister fungiert.
Der Vorschlag bedeute aber nicht, dass tokenisierte Wertpapiere vollständig "permissionless" wären. Joris Delanoue, CEO von Fairmint, einem SEC-registrierten Onchain-Transfer-Agent, betont: Blockchains können zwar offen bleiben, die Vermögenswerte müssen jedoch weiterhin Eigentums- und Übertragungsregeln einhalten. Regulatorische Kontrollen wie Identitätsprüfung und Transferbeschränkungen bleiben in den Tokens verankert.
Transfer Agents würden zudem weiterhin administrative Vorgänge abwickeln, etwa bei Todesfällen von Aktionären, Erbfällen und rechtlichen Zustellungen. Die Bearbeitungszeit könnte dabei von bislang 3–5 Tagen auf 1 Tag sinken.
Die 60-tägige öffentliche Kommentierungsfrist läuft Anfang November ab.