Deutschland plant ab 2027 pauschale 25%-Steuer auf Krypto-Gewinne – Einjahresfrist soll für Neukäufe fallen
KI-Marktzusammenfassung
Das deutsche Finanzministerium schlägt vor, die einjährige Steuerbefreiung auf Krypto-Haltefristen für Vermögenswerte abzuschaffen, die ab dem 1. Januar 2027 gekauft werden, und Gewinne in das Kapitalertragsregime mit einem pauschalen Satz von 25% zu überführen, mit möglichem Quellensteuerabzug durch Börsen ab 2028. Auch wenn dies noch kein Gesetz ist, stellt die Aussicht auf höhere Reibung nach Steuern und eine stärkere Berichterstattung (DAC8) kurzfristig einen Gegenwind für die lokale Nachfrage dar und könnte die breitere Krypto-Stimmung moderat belasten.
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Deutschland steht vor einer grundlegenden Reform der Besteuerung von Kryptowährungen. Nach Plänen des Bundesfinanzministeriums sollen Gewinne aus Bitcoin, Ether und weiteren erfassten Krypto-Assets, die ab dem 1. Januar 2027 erworben werden, künftig in das System der Kapitalertragsteuer überführt und mit einem pauschalen Satz von 25% belastet werden. Damit würde die bisherige Einjahresfrist, nach der private Krypto-Veräußerungsgewinne bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerfrei sein können, für Neukäufe entfallen.
Der Entwurf sieht Übergangsregeln vor: Bestände, die vor dem Stichtag 1. Januar 2027 angeschafft wurden, sollen nach aktuellem Stand weiterhin nach den bisherigen Regeln behandelt werden. Das Vorhaben befindet sich noch in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung und ist nicht beschlossen.
Mit der geplanten Neuausrichtung würde Krypto steuerlich stärker wie andere Kapitalanlagen behandelt. Aus Sicht des Ministeriums handelt es sich bei Krypto-Assets um private Kapitalinvestitionen; die Sonderbehandlung gegenüber anderen Kapitaleinkünften, etwa aktienbezogenen Gewinnen, soll daher wegfallen. Unter den heutigen Regeln können Verkäufe innerhalb der Einjahresfrist abhängig vom sonstigen zu versteuernden Einkommen dem persönlichen Einkommensteuersatz unterliegen.
Auch die Erhebung der Steuer soll sich ändern. Krypto-Dienstleister könnten laut Entwurf ab dem 1. Januar 2028 verpflichtet werden, die Steuer automatisch als Quellensteuer einzubehalten. Die Verzögerung um ein Jahr soll den Plattformen Zeit geben, die technischen Systeme aufzubauen. Käufe im Jahr 2027 würden bereits unter die neue steuerliche Einordnung fallen, auch wenn ein automatischer Einbehalt erst ab 2028 greift.
Das Bundesfinanzministerium erwartet zusätzliche Einnahmen: Für 2028 werden Mehreinnahmen von rund 160 Mio. Euro prognostiziert, die sich in den Folgejahren schrittweise auf etwa 350 Mio. Euro erhöhen könnten. Die Höhe hängt von der finalen Gesetzesfassung, der tatsächlichen steuerpflichtigen Aktivität und der Umsetzung ab.
Parallel dazu baut Deutschland die steuerliche Transparenz bei Krypto-Transaktionen aus. Im Zuge der EU-Vorgaben aus dem DAC8-Rahmen werden Meldepflichten für Krypto-Dienstleister erweitert. Diese Regeln sind rechtlich von der geplanten 25%-Besteuerung zu trennen, unterstützen aber die breitere Durchsetzung der Besteuerung digitaler Vermögenswerte.
Politisch ist die Umsetzung noch offen: Für die Einführung wären Kabinettsbeschluss und parlamentarische Verfahren samt Abstimmungen erforderlich. Im Bundestag gab es bereits Debatten über ein Ende der Einjahresfrist. Im Mai zielte ein Vorschlag aus den Reihen der Grünen darauf, die Haltedauerregel abzuschaffen und Krypto-Verkäufe über die Einkommensteuer zu erfassen. Der Bundestag bestätigte zugleich, dass die Bundesregierung an einer stärkeren Besteuerung von Krypto-Gewinnen arbeitet. Finanzminister Lars Klingbeil verfolgt inzwischen den eigenständigen Regierungsansatz weiter. Im Bundeshaushaltsrahmen für 2027 ist zudem vorgesehen, eine gesetzliche Regelung zur Besteuerung von Krypto-Assets auf den Weg zu bringen.
Hinweis: Dieser Text dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Steuer-, Rechts-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Die steuerliche Behandlung hängt von den individuellen Umständen ab; Betroffene sollten qualifizierte Berater zu ihren Pflichten konsultieren.