Schweizer Finanzaufsicht genehmigt ersten inländischen Spot-Bitcoin-ETF nach Fondsrecht

Kurz gefasst: Die FINMA hat einen Bitcoin-ETF genehmigt, der als öffentlicher Investmentfonds nach Schweizer Recht aufgelegt ist. Die Zulassung unterscheidet sich von älteren börsengehandelten Krypto-Produkten, die in Europa bereits erhältlich sind. Die Schweiz hat einen wichtigen Schritt gemacht, wie Bitcoin-Engagement für normale Anleger verpackt werden kann. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA teilte mit, sie habe den ersten öffentlich angebotenen börsengehandelten Fonds genehmigt, der nach Schweizer Investmentfondsrecht direkt in Bitcoin investiert. Die am 20. Oktober veröffentlichte Zulassung betrifft ein kollektives Anlagevehikel nach Schweizer Recht, das als alternativer Investmentfonds mit besonderen Risiken eingestuft ist. Es ist nicht das erste Mal, dass Europäer ein bitcoinbezogenes börsengehandeltes Produkt kaufen können. Der regulatorische Unterschied liegt in der zugrunde liegenden Fondsstruktur und den damit verbundenen Schutzmechanismen. Warum die rechtliche Hülle zählt: Europa kennt seit Jahren Bitcoin-ETNs und andere Krypto-Wertpapiere. Manche sind Schuldinstrumente eines Unternehmens; der rechtliche Anspruch des Anlegers unterscheidet sich damit vom Halten von Anteilen an einem regulierten kollektiven Investmentfonds, dessen Vermögen in einer bestimmten Verwahrstruktur gehalten wird. Die FINMA betont in ihrer Mitteilung Sicherheitsvorkehrungen bei Verwahrung, operationellen Risiken und Anlegerinformationen. Der Regulator verlangt, dass Vermögensverwalter und beaufsichtigte Institute Maßnahmen ergreifen, um die mit dem Halten von Bitcoin verbundenen Risiken zu verringern, und die Risiken des Fonds klar erläutern. Die FINMA lässt außerdem eine Ausnahme von bestimmten Anforderungen an die Risikodiversifizierung zu. Begründet wird sie mit der langen Handel ist.