USA leiten nach Section 301 Zolluntersuchung gegen Deutschland wegen Arzneimittelpreisen ein
Das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) hat auf Grundlage von Section 301 des Trade Act von 1974 eine formelle Untersuchung gegen Deutschland eingeleitet und wirft Berlin eine „anhaltende Unterbezahlung“ innovativer Arzneimittel vor. Geprüft wird, ob die deutsche Praxis unangemessen oder diskriminierend ist und den US-Handel belastet oder einschränkt. Der Schritt könnte den Weg für Vergeltungsmaßnahmen im Handel ebnen, darunter mögliche Zölle auf Pharmaimporte aus Deutschland. Einen konkreten Zeitplan oder Steuersätze für etwaige Zölle nannte die US-Seite nicht.