US-Repräsentantenhaus verabschiedet Wohnungsgesetz mit CBDC-Verbot bis 2030
Das US-Repräsentantenhaus hat ein umfassendes Gesetzespaket zur Wohnraumversorgung beschlossen, das zugleich eine befristete Sperre für digitale Zentralbankwährungen (CBDCs) enthält. Damit erhalten Abgeordnete Rückenwind, die den Einfluss der Notenbank auf tokenisiertes Geld begrenzen wollen. Die Vorlage geht nun an Präsident Donald Trump, der das Gesetz voraussichtlich unterzeichnen wird.
Laut dem offiziellen Roll-Call stimmte die Kammer am Dienstag mit 358 zu 32 Stimmen für den „21st Century ROAD to Housing Act". Bereits am Vortag hatte der Senat mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Schwerpunkt des Gesetzes ist die Verbesserung der Wohnraumbezahlbarkeit. Für die Krypto- und Finanzbranche richtet sich die Aufmerksamkeit vor allem auf die CBDC-Klausel sowie eine Ausnahme für bestimmte Stablecoins.
Kernpunkte
- Der „21st Century ROAD to Housing Act" untersagt der Federal Reserve bis zum 31. Dezember 2030 die Ausgabe oder Schaffung einer CBDC oder eines digitalen Vermögenswerts, der einer CBDC „wesentlich ähnelt".
- Das Verbot ist nicht als pauschale Kryptosperre angelegt: Für bestimmte US-Dollar-denominierte Stablecoins gilt eine Ausnahme, sofern sie als offen, erlaubnisfrei und privat beschrieben werden.
- Die CBDC-Formulierung blieb trotz früherer Differenzen Teil des Kompromisses zwischen den Fraktions- und Ausschussspitzen.
- Mit einer Unterzeichnung könnte die Regelung die Compliance-Planung von Banken und Krypto-Unternehmen für den Rest der 2020er Jahre prägen.
Was die Vorlage regelt: zeitlich begrenzte CBDC-Sperre
Die im Wohnungsgesetz verankerte Klausel würde der Federal Reserve untersagen, „direkt oder indirekt" eine digitale Zentralbankwährung auszugeben oder zu schaffen – ebenso wie jeden digitalen Vermögenswert, der einer CBDC „wesentlich ähnelt" – bis zum 31. Dezember 2030. Ziel ist es, Experimente oder eine Einführung tokenisierten Zentralbankgeldes während des verbleibenden Jahrzehnts zu begrenzen.
Für Banken und andere regulierte Finanzintermediäre sind klare Signale entscheidend für Produktentwicklung und Risikosteuerung. Ein gesetzlicher Riegel gegen eine CBDC per direkter Ausgabe oder Schaffung soll die Unsicherheit mindern, die manche Marktteilnehmer mit einer stärker zentral gesteuerten Abwicklungsinfrastruktur verbinden. Zugleich könnte der Begriff „wesentlich ähnlich" Auslegungsfragen auslösen: Beaufsichtigte Institute müssten nicht nur explizite CBDC-Projekte, sondern auch verwandte Digital-Asset-Konzepte prüfen, die als CBDC-ähnlich eingestuft werden könnten. Das kann Compliance-Aufwand erzeugen, auch ohne dass tatsächlich eine CBDC startet.
Stablecoin-Ausnahme: Eingrenzung des Anwendungsbereichs
Das Gesetz enthält außerdem eine Ausnahme für Krypto-Stablecoins. Zulässig bleibt „US-Dollar-denominiertes Geld", das als offen, erlaubnisfrei und privat beschrieben wird. Damit wird erkennbar versucht, Stablecoin-Funktionalität nicht pauschal zu unterbinden, gleichzeitig aber eine tokenisierte Fiat-Variante aus Zentralbankhand zu verhindern.
Für Compliance-Teams ist die Abgrenzung relevant, weil sich die Regelung auf die Rolle der Federal Reserve konzentriert und keine flächendeckende Untersagung von Stablecoin-Ausgabe oder -Nutzung vorsieht. Die Begriffe „offen", „erlaubnisfrei" und „privat" können jedoch je nach regulatorischer Interpretation von Zugang, Governance und Transaktionsschutz weiteren Klärungsbedarf auslösen. Regulierte Unternehmen müssen Transparenz-, Dokumentations- und Meldepflichten erfüllen; „private" Systeme könnten zusätzliche rechtliche und operative Prüfungen erfordern, damit Nachvollziehbarkeit sowie AML-Anforderungen nicht unterlaufen werden.
Politische Dynamik und Weg zur Unterzeichnung
Die schnelle Verabschiedung spiegelt eine kurzfristige Einigung der Führungsebenen in Repräsentantenhaus und Senat wider. Nach Berichten von Cointelegraph blieb die CBDC-Sprache in den Verhandlungen erhalten und wurde aus früheren Fassungen übernommen. Der Vorsitzende des Senate Banking Committee, Tim Scott, bezeichnete das Ergebnis als Erfolg für Familien und verwies darauf, dass der Kongress ein lang verfolgtes Ziel umgesetzt habe.
Republikanische Abgeordnete drängen seit Jahren auf eine Begrenzung von CBDCs, auch über gesonderte Gesetzesinitiativen, die bislang nicht bis zur Verabschiedung gelangten. Ein prominenter Vorläufer war der von Abgeordnetem Tom Emmer eingebrachte „AntiCBDC Surveillance State Act", der im Juni 2025 vorgestellt und im Juli vom Repräsentantenhaus verabschiedet wurde, im Senat aber nicht weiterkam. Der aktuelle Ansatz setzt auf ein anderes Vehikel: Die CBDC-Beschränkung wird in ein prioritäres Wohnungsbaupaket integriert – ein Hinweis darauf, dass digitale Asset-Politik über „Mitnahme" in großen Vorlagen vorangetrieben werden kann, wenn Einzelgesetze stocken.
Breitere Compliance- und Regulierungsfolgen
Für regulierte Institute ist die unmittelbare Relevanz das Signal zu den Grenzen, die der Kongress digitalem Zentralbankgeld setzt. Auch wenn die Vorschrift die Federal Reserve direkt adressiert, kann sie den Rahmen beeinflussen, in dem andere Aufseher Zahlungsverkehr, tokenisierte Assets und Stablecoins bewerten.
Viele Unternehmen agieren zudem international. Die US-Entscheidung ist national, globale Akteure müssen parallel mit ausländischen Regelwerken planen, etwa dem EU-Regime „Markets in Crypto-Assets" (MiCA). Unterschiede bei Token-Klassifizierung, Pflichten für Emittenten und Stablecoin-Vorgaben bedeuten, dass ein US-CBDC-Verbot nicht automatisch mit europäischen Anforderungen an Reservehaltung, Zulassung und laufende Offenlegung harmoniert.
An den bestehenden AML/KYC-, Verbraucher- und Marktintegritätsanforderungen ändert die Vorlage nichts. Sie verschiebt einen Teil der Landkarte: die Möglichkeit der Federal Reserve, ein CBDC-ähnliches Digital-Asset auszugeben oder zu schaffen. Compliance-Programme bleiben damit auf Sorgfaltspflichten gegenüber Gegenparteien, Transaktionsmonitoring, Sanktionsscreening und Dokumentation ausgerichtet und müssen zugleich beobachten, ob zusätzliche Leitlinien zur Auslegung von „wesentlich ähnlich" folgen.
Worauf der Markt nun achtet
Nächster Schritt ist die Unterschrift des Präsidenten. Nach Inkrafttreten dürften Marktteilnehmer insbesondere Klarheit zur „wesentlich ähnlich"-Definition und zu den Merkmalen der Stablecoin-Ausnahme suchen – sowie mögliche Folgeleitlinien der Aufsichtsbehörden. Offene Fragen bleiben zudem bei der künftigen US-Gesetzgebung zur Krypto-Marktstruktur, etwa zu Handel, Verwahrung und Marktverhalten.
Dieser Beitrag basiert auf der Originalveröffentlichung „House Passes Housing Bill to Block CBDCs Until 2030, Awaits Trump" von Crypto Breaking News.