US-Aufseher legen Entwurf für Identitätsprüfungen bei Stablecoin-Emittenten vor
US-Finanzaufseher treiben die Umsetzung des im Juli 2025 verabschiedeten GENIUS Act voran. In einem gemeinsamen Entwurf schlagen sie vor, Stablecoin-Emittenten zu Kundenidentifizierungsprogrammen zu verpflichten, die sich an banküblichen Standards orientieren. Ziel ist es, Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (CFT) für Stablecoin-Anbieter zu verschärfen.
Der Entwurf wurde in einer "notice of proposed rulemaking" von der Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC), der Federal Reserve, dem Office of the Comptroller of the Currency (OCC), der National Credit Union Administration sowie dem Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) des US-Finanzministeriums veröffentlicht. Vorgesehen ist, dass Stablecoin-Emittenten bei Personen, die ein "Konto eröffnen" wollen, die Identität prüfen, zugehörige Unterlagen dokumentieren und auf Hinweise zu möglichen Terrorismusbezügen screenen.
Kern der geplanten Mindeststandards ist der Rahmen des Bank Secrecy Act: Identitätsfeststellung beim Onboarding, Aufbewahrung der Informationen und Abgleich mit relevanten Risiko- bzw. Sanktions- und Terrorismusindikatoren. Für den Stablecoin-Markt bedeutet das faktisch ein Onboarding, das aus AML/CFT-Sicht stärker an klassische Finanzprozesse heranrückt, auch wenn Emission und Transfers technisch anders funktionieren als Bankgeschäfte.
Der Fokus auf AML und CFT folgt dem Ansatz des GENIUS Act, Stablecoin-Aktivitäten in den USA über klarere Compliance-Pfade zu steuern. Die Behörden setzen dabei bei "Know your customer" als Basis an, weil Identitätsprüfung, Dokumentation und Screening den Rahmen für nachgelagerte Überwachung, Meldungen und Prüfungen bilden. Entsprechend könnten sich Onboarding-Abläufe, Dokumentationsanforderungen sowie Datenhaltung und Auditierbarkeit spürbar verändern.
Zeitlich ordnet sich der Vorstoß in eine Serie von GENIUS-bezogenen Maßnahmen ein. Das US-Finanzministerium hat bereits AML- und CFT-Anforderungen mit Blick auf illegale Finanzströme vorgeschlagen. Separat hatte die FDIC zuvor signalisiert, dass eine Einlagensicherung für Unternehmensguthaben von Stablecoin-Emittenten nicht auf Stablecoin-Halter ausgeweitet würde. Das unterstreicht, dass die Regulierung über mehrere Instrumente parallel erfolgt.
Der Entwurf soll nach Einreichung am Montag im Federal Register erscheinen; ab diesem Zeitpunkt läuft eine 60-tägige Kommentierungsfrist. In dieser Phase dürften Marktteilnehmer insbesondere Umfang und Ausgestaltung der Identitätsprüfungen, den operativen Aufwand sowie den Zeitplan adressieren.
Für die Umsetzung des GENIUS Act ist vorgesehen, dass das Gesetz 18 Monate nach Verabschiedung wirksam wird oder innerhalb von 120 Tagen nach Erlass der finalen Durchführungsregeln—je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. Stablecoin-Emittenten könnten daher trotz laufender Konsultation frühzeitig Anpassungen an Systemen und Prozessen einplanen müssen.
Parallel bleibt die breitere Kryptoregulierung in den USA politisch offen. Der Digital Asset Market Clarity (CLARITY) Act, der Zuständigkeiten und Durchsetzung von Kryptoregeln neu ordnen soll, ist weiterhin nicht auf einem fest definierten Gesetzgebungspfad. Berichten zufolge wird in Teilen des Weißen Hauses und des Kongresses zwar mit Fortschritten bis zur August-Pause gerechnet, Einwände von Demokraten—unter anderem zu möglichen Interessenkonflikten von Abgeordneten und Amtsträgern—könnten das Tempo bremsen.
Beobachtenswert sind nun die Veröffentlichung im Federal Register, die Details der finalen Anforderungen an Kundenidentifizierungsprogramme sowie die praktische Auslegung von Verifikation und Aufbewahrungspflichten im Onboarding. Investoren dürften zudem verfolgen, ob und wie CLARITY vorankommt, da parallele Regulierungsrahmen die Governance von Stablecoins und anderen digitalen Vermögenswerten in den kommenden Jahren prägen könnten.