Japans Unterhaus billigt Kryptogesetz: Einstufung als Finanzinstrument ebnet Weg für Spot-ETFs
Japans Unterhaus hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Kryptowährungen im Rahmen des Wertpapierrechts als Finanzinstrumente einstuft. Damit rückt die Zulassung regulierter Spot-ETFs näher, zudem soll perspektivisch eine pauschale Kapitalertragsteuer von 20% auf Krypto-Gewinne gelten. Der Entwurf ändert das Financial Instruments and Exchange Act (FIEA) und verlagert Krypto-Assets aus dem Payment Services Act in denselben Rechtsrahmen, der auch für Aktien, Anleihen und Investmentfonds gilt, berichtete Bloomberg. Als Nächstes befasst sich das Oberhaus mit der Vorlage; eine Zustimmung gilt als wahrscheinlich. Rechtskraft hat die Reform damit noch nicht.
Neuausrichtung des Rechtsrahmens
Bisher werden digitale Vermögenswerte in Japan primär als Zahlungsinstrumente behandelt, verbunden mit weniger strengen Offenlegungs- und Schutzvorgaben als bei klassischen Wertpapieren. Unter dem FIEA würden Emittenten und Marktteilnehmer den gleichen Pflichten unterliegen wie bei börsennotierten Aktien: umfangreichere Offenlegung, strengere Verwahrstandards sowie Regeln gegen Insiderhandel. Vertreter der Tokyo Stock Exchange signalisierten, dass Krypto-ETFs nach Finalisierung des Regelwerks bereits ab 2027 gelistet werden könnten.
Auch große Wertpapierhäuser bringen sich in Stellung: SBI Securities und Rakuten Securities haben angekündigt, nach Abschluss der Regelausarbeitung Krypto-Investment-Trusts anbieten zu wollen. Weitere 11 Institute, darunter Nomura, Daiwa und Mizuho, erklärten, einen Markteintritt zu prüfen. Masato Yoshizawa von der japanischen Finanzaufsicht FSA sagte Bloomberg: "Wir wollen durch ein solides Handelsumfeld mehr Innovation fördern." Koichi Kano, Japan-Chef des in Singapur ansässigen Krypto-Market-Makers QCP Group, sprach laut Bloomberg von einer "lange erwarteten Klarheit für Marktteilnehmer".
Steuern, Offenlegung, Sanktionen
Nach dem "2026 Tax Reform Outline" sollen Krypto-Gewinne künftig mit einem einheitlichen Satz von 20% besteuert werden. Damit würde die bisherige Einstufung als sonstiges Einkommen mit progressiven Sätzen bis zu 55% abgelöst. Die Steueränderung soll 2028 in Kraft treten. Die Angleichung an die Besteuerung von Aktien und Anleihen schließt nach Einschätzung institutioneller Anleger eine Wettbewerbsverzerrung, die bislang als strukturelles Hemmnis für den japanischen Kryptomarkt galt.
Krypto-Börsen sollen zudem erweiterte Offenlegungspflichten erfüllen, die 105 Token betreffen, die derzeit für den Handel im Inland zugelassen sind. Die Strafen für den Betrieb eines nicht registrierten Kryptogeschäfts werden verschärft: Die maximale Freiheitsstrafe für nicht registrierte Verkäufer soll von drei auf zehn Jahre steigen.
Insiderhandel erstmals auf Krypto ausgeweitet
Der Entwurf sieht erstmals eine ausdrückliche Ausdehnung der Insiderhandelsaufsicht auf Krypto vor. Personen oder Organisationen mit Zugang zu kursrelevanten, nicht öffentlichen Informationen sollen denselben Beschränkungen unterliegen wie bei börsennotierten Aktien. Dazu zählen Emittenten, Betreiber von Handelsplätzen sowie Akteure mit Kenntnis geplanter Listings oder Delistings oder schwerwiegender technischer Vorfälle. Hinza Asif, Präsident der Asia Web3 Alliance, sagte Bloomberg, stärkere Durchsetzung könne "ein vertrauenswürdigeres Umfeld" für neue Marktteilnehmer schaffen.
In FSA-Arbeitsgruppen warnten Branchenvertreter vor einer möglichen Überregulierung. Rund 90% der inländischen Börsen arbeiteten defizitär. Einige Ausschussmitglieder bezeichneten die Vorschläge als "zu schwerfällig" und forderten ein Gleichgewicht zwischen Anlegerschutz und wirtschaftlicher Tragfähigkeit.
Stablecoins bleiben außen vor
Stablecoins sind von der FIEA-Neueinstufung ausgenommen und bleiben unter dem Payment Services Act als elektronische Zahlungsinstrumente reguliert. Das passt zu Japans separatem Aufbau einer Stablecoin-Infrastruktur: MUFG, SMBC und Mizuho kündigten Anfang der Woche gemeinsame Stablecoin-Transaktionen an, mit dem Ziel einer Live-Einführung im Haushaltsjahr 2026.
Wie geht es weiter?
Die Umsetzung soll innerhalb von etwa einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen, was auf das Haushaltsjahr 2027 als Startpunkt des neuen FIEA-Regimes hindeutet. Die 20%-Besteuerung läuft separat über das "2026 Tax Reform Outline" und soll 2028 greifen. Bei der Kabinettszustimmung im April stellte Finanzministerin Satsuki Katayama die Maßnahme als Beitrag zur Ausweitung von Wachstumskapital dar, verbunden mit Fairness, Transparenz und Anlegerschutz. Einen Abstimmungstermin im Oberhaus gibt es bislang nicht.