Japans Unterhaus verabschiedet neues Krypto-Regulierungsgesetz
Japan treibt eine neue Runde von Reformen für Kryptowährungen voran. Wie CoinDesk berichtet, hat das Unterhaus ein Gesetzespaket verabschiedet, das die regulatorische Grundlage für Krypto-Assets vom Zahlungsgesetz (Payment Services Act) in das Finanzinstrumente- und Börsengesetz (Financial Instruments and Exchange Act) verlagern soll. Krypto-Assets würden damit stärker wie Anlageprodukte, etwa Aktien, behandelt und weniger primär als Zahlungsmittel.
Die japanische Finanzaufsicht (Financial Services Agency) begründet die Änderungen damit, dass Krypto-Assets inzwischen breiter im Investmentmarkt verankert seien. Offiziellen Daten zufolge gibt es in Japan derzeit mehr als 14 Millionen Krypto-Konten. Ein großer Teil entfällt auf inländische Privatanleger mit mittleren bis niedrigen Einkommen: Rund 70% der Konten werden von Personen mit einem Jahreseinkommen unter 7 Mio. Yen gehalten.
Nach dem Gesetz sollen Krypto-Assets als Finanzinstrumente eingestuft werden und Handelsregeln erhalten, die näher am Wertpapiermarkt liegen. Die neuen Vorschriften sollen voraussichtlich 2027 in Kraft treten. Das Paket schafft zudem die Grundlage für die Einführung von Krypto-ETFs in Japan; die regierende Liberaldemokratische Partei hatte solche Produkte zuvor als leichter zugänglichen Anlageweg beschrieben.
Parallel zur Neubewertung werden Besteuerung und Handelsregeln neu ausgerichtet. Als zentrale Änderung gilt, dass Krypto-Assets voraussichtlich niedrigeren Steuersätzen unterliegen sollen. Gleichzeitig werden die Handelsregeln deutlich verschärft: Japan will Insiderhandelsverbote nach Vorbild des Aktienmarkts auf den Kryptomarkt ausdehnen. Insider wie Projektteam-Mitglieder oder Mitarbeiter von Börsen, die über kursrelevante, nicht öffentliche Informationen verfügen, dürfen die betreffenden Token nicht handeln. Als wesentliche Informationen gelten unter anderem Pläne zur Listung oder Delistung eines Tokens, eine Verschlechterung der Unternehmenslage oder große Transaktionen, die den Markt spürbar beeinflussen könnten.
Das Gesetz sieht außerdem strengere Offenlegungspflichten vor, um irreführende Angaben durch Projektteams zu verhindern. Offengelegt werden müssen unter anderem technische Abläufe, Token-Angebot und Finanzdaten des Geschäfts. Nimmt ein Unternehmen über Token Mittel auf, ohne ein unabhängiges Audit durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, soll die Anlagesumme für Privatanleger auf höchstens 2 Mio. JPY begrenzt werden. Damit sollen die Finanzierungshürden für nicht geprüfte Projekte steigen und das Risiko für Privatanleger sinken.
Auch die Sanktionen werden deutlich erhöht. Für den Betrieb nicht registrierter Krypto-Geschäfte soll die maximale Haftstrafe von drei auf zehn Jahre steigen, die maximale Geldstrafe auf 10 Mio. Yen. Die japanische Wertpapieraufsicht soll zudem klarere Befugnisse für strafrechtliche Ermittlungen erhalten und bei Gerichten das Einfrieren von Vermögenswerten beantragen können.