Ungarn will Kryptohandelsregeln nach EU-Prüfung zurücknehmen

Ungarn bereitet eine Entkriminalisierung des Kryptohandels vor und will damit jüngst eingeführte Beschränkungen wieder kassieren, die Händler bei bestimmten Krypto-zu-Fiat- und Krypto-zu-Krypto-Umtauschvorgängen dem Risiko strafrechtlicher Sanktionen ausgesetzt hätten. Das sagte Regierungssprecherin Anita Köböl am Donnerstag auf einer Pressekonferenz. Köböl erklärte, die im vergangenen Jahr eingeführten Vorgaben, die für Krypto-Konvertierungen eine genehmigte Validierung verlangten und bei Verstößen Strafandrohungen vorsahen, hätten die Marktaktivität spürbar gebremst. Es habe sich um eine unnötige Regelung gehandelt, die den praktischen Betrieb unmöglich gemacht und Marktteilnehmer verunsichert habe, zitierte Cointelegraph aus einer Übersetzung. Die strafrechtlichen Folgen hätten zudem mehrere hunderttausend Menschen negativ getroffen. Nach Köböls Angaben veranlassten die Regeln mehrere Digital-Asset-Plattformen, darunter Revolut, dazu, Kryptodienste in Ungarn auszusetzen. Zudem habe die Regulierung eine Untersuchung der Europäischen Union ausgelöst, ob die ungarischen Vorgaben mit EU-Recht vereinbar sind. Die geplante Kehrtwende wäre ein Kurswechsel nach dem ungarischen Krypto-Regelwerk von 2025, das ein restriktives Genehmigungssystem rund um Krypto einführte und Nutzer sowie Dienstleister einem Strafbarkeitsrisiko aussetzte. Hintergrund ist ein Gesetzespaket aus dem Jahr 2025, das das ungarische Strafgesetzbuch sowie das Gesetz VII von 2024 über den Kryptomarkt (Crypto Act) änderte. Seit Inkrafttreten der Änderungen am 1. Juli 2025 durfte der Umtausch von Krypto nur noch mit einem Compliance-Zertifikat erfolgen, das von einem autorisierten "Krypto-Asset-Conversion-Validation"-Dienstleister ausgestellt wird. Transaktionen ohne dieses Zertifikat galten als "nicht autorisierte Kryptotransaktionen"; verbundene Asset-Transfers wurden als unwirksam eingestuft und sollten keine rechtliche Wirkung entfalten. Das Regelwerk schuf zudem eine neue Kategorie von Marktakteuren: Krypto-Konvertierungs-Validierungsdienstleister. Für deren Tätigkeit war eine Zulassung durch die ungarische Aufsichtsbehörde für regulierte Tätigkeiten erforderlich. Diese Anbieter mussten unter anderem die Herkunft der Kryptoassets prüfen, die Inhaberschaft von Wallet oder Gerät feststellen, Nutzerprofile bewerten und Transaktionen gegen externe Datenbanken verifizieren, bevor ein Compliance-Zertifikat ausgestellt wird. Für Privatpersonen oder Unternehmen, die Krypto im Wert von 5 Mio. bis 50 Mio. ungarischen Forint (rund 16.000 bis 160.000 US-Dollar) über einen nicht autorisierten Umtauschdienst tauschten, drohten bis zu zwei Jahre Haft. Bei Transaktionen zwischen 50 Mio. und 500 Mio. Forint stieg die Strafandrohung auf fünf Jahre, bei Beträgen über 500 Mio. Forint auf bis zu acht Jahre. Die angekündigte Lockerung folgt auf die Parlamentswahl vom 12. April, die die 16-jährige Regierungszeit des nationalistischen Ministerpräsidenten Viktor Orban beendete. Mit dem Einzug der proeuropäischen Tisza-Partei von Peter Magyar in die Regierung bewegt sich die neue Administration nach Jahren der Spannungen auf eine Entschärfung des Konflikts mit der EU zu. Zusätzliche Berichterstattung: Zoltan Vardai.