EU verbannt Privacy-Coins von regulierten Plattformen – P2P-Bitcoin-Transfers bleiben ohne KYC-Pflicht

Die Europäische Union verschärft ihre Geldwäsche-Regeln für den Kryptosektor: Regulierte Anbieter dürfen künftig keine Privacy-Coins und keine Dienste zur Verschleierung von Transaktionen mehr unterstützen. Direkte Bitcoin-Übertragungen zwischen selbstverwahrten Wallets bleiben davon ausgenommen – für Peer-to-Peer-Transaktionen ohne Intermediär sind keine EU-weit vorgeschriebenen Identitätsprüfungen vorgesehen. Kern der Reform ist die Verordnung (EU) 2024/1624, die am 10. Juli 2027 in Kraft tritt. Sie erhöht die Anforderungen an die Kundenidentifizierung (KYC) und die Sorgfaltspflichten (CDD) für Krypto-Dienstleister wie Börsen, Verwahrer und Broker. Verboten werden anonyme Kryptokonten sowie Services, die Transaktionen gezielt verschleiern. Damit sind Listing, Verwahrung oder sonstige Unterstützung von Privacy-Coins auf regulierten Plattformen in der EU nicht mehr zulässig. Für gelegentliche Kryptotransaktionen ab 1.000 Euro (rund 1.150 US-Dollar) müssen regulierte Unternehmen eine vollständige Customer-Due-Diligence durchführen. Unterhalb von 1.000 Euro ist ebenfalls eine Identifizierung der Kundinnen und Kunden erforderlich, allerdings nicht zwingend in derselben Tiefe wie bei höheren Beträgen oder laufenden Geschäftsbeziehungen. Die Verordnung stellt klar: Diese Pflichten richten sich an regulierte Anbieter – nicht an jede On-Chain-Übertragung. Transfers zwischen selbstverwahrten Wallets fallen nicht unter das KYC-Regime der Anbieter. Wer Bitcoin direkt Peer-to-Peer ohne Vermittler überträgt, löst damit keine EU-weit vorgeschriebene Identitätsprüfung aus. Unverändert gilt die "Travel Rule" nach Verordnung (EU) 2023/1113: Verarbeiten regulierte Dienstleister Transfers, müssen sie Sender- und Empfängerdaten mitführen. Zusätzliche Prüfungen greifen, wenn Transfers mit selbstverwahrten Wallets 1.000 Euro oder mehr erreichen und ein regulierter Intermediär beteiligt ist. Breitere AML-Maßnahmen über Krypto hinaus Das Paket vereinheitlicht zudem eine Obergrenze von 10.000 Euro für gewerbliche Barzahlungen in der EU; Mitgliedstaaten können strengere nationale Limits beibehalten. Ab 3.000 Euro (rund 3.450 US-Dollar) müssen Händler und andere verpflichtete Unternehmen die Identität prüfen und Sorgfaltspflichten anwenden. Bankeinzahlungen sowie Zahlungen über Zahlungsinstitute oder E-Geld-Emittenten sind von der Bargeldobergrenze nicht betroffen; hier gelten weiterhin bestehende Überwachungs- und Verdachtsmeldesysteme. Neue Verpflichtete und mehr Transparenz Der Kreis der verpflichteten Stellen wird ausgeweitet. Künftig fallen unter anderem professionelle Fußballklubs und -agenten, Crowdfunding-Plattformen, Anbieter von Investment-Migration-Dienstleistungen sowie Händler von Luxusgütern unter zentrale AML-Pflichten und müssen Compliance-Prüfungen durchführen sowie Verdachtsfälle melden. Auch die Transparenz zu wirtschaftlich Berechtigten wird verschärft. Juristische Personen müssen ihre Ultimate Beneficial Owners in nationalen Registern erfassen – in der Regel ab 25% Eigentumsanteil, bei bestimmten risikoreicheren Strukturen bis herunter zu 15%. Trusts, Stiftungen und bestimmte Nicht-EU-Einheiten mit EU-Geschäft oder Immobilienbezug werden ebenfalls erfasst; Treuhänder müssen Eigentümerangaben binnen 28 Kalendertagen aktualisieren. Folgen für Krypto-Nutzer und Unternehmen Regulierte Börsen und Verwahrer in der EU können Privacy-Coins nicht mehr listen oder verwahren und keine Dienste anbieten, die Anonymität herstellen oder erhöhen. Privatpersonen dürfen Privacy-Coins weiterhin besitzen oder privat nutzen, die Umwandlung über regulierte Kanäle wird jedoch eingeschränkt. Für Bitcoin-Nutzer, die Peer-to-Peer aus Selbstverwahrung transferieren, entsteht keine automatische Ausweispflicht nach den neuen Regeln. Sobald ein regulierter Intermediär involviert ist, greifen Travel-Rule-Datenübermittlung und – ab den Schwellenwerten – erweiterte Prüfungen. Fazit: Die EU stärkt die Kontrolle über regulierte Krypto-Infrastruktur und unterbindet Anonymitätsangebote auf konformen Plattformen, hält aber die Trennlinie zwischen anbieterbasiertem KYC und direkten On-Chain-Transfers aus Selbstverwahrung aufrecht.