EU-Aufseher fordert nicht lizenzierte Krypto-Anbieter zum Rückzug auf: MiCA-Übergangsfrist endet zum 1. Juli
Mit dem Auslaufen der MiCA-Übergangsfrist zum 1. Juli erhöht die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA den Druck auf Krypto-Anbieter ohne Zulassung: Betroffene Unternehmen sollen ihre Aktivitäten in der EU ab sofort geordnet herunterfahren. Ziel sei ein kontrollierter Marktaustritt statt eines hektischen Rückzugs.
Die Vorgaben sind strikt. Nicht lizenzierte Firmen dürfen keine neuen EU-Kunden mehr aufnehmen, müssen sämtliche Marketingmaßnahmen einstellen und ihre Tätigkeit auf die Unterstützung bestehender Nutzer beschränken, etwa beim Verkauf, Transfer oder der Schließung von Positionen. Verwahrung (Custody) ist nur so lange zulässig, wie sie für den Exit-Prozess erforderlich ist; Geldwäscheprüfungen (AML) bleiben während des gesamten Ablaufs verpflichtend.
ESMA betont, dass die Anforderungen auch Anbieter außerhalb der EU erfassen, sofern sie EU-Kunden bedienen, einschließlich B2B-Geschäft. Zugleich warnt die Behörde Nutzer: Kunden nicht autorisierter Dienstleister erhalten keinen Zugang zu den MiCA-Anlegerschutzmechanismen. Anleger sollen im ESMA-Register prüfen, ob ihre Plattform tatsächlich zugelassen ist.