China stuft Tokenisierung realer Vermögenswerte als illegale Finanzaktivität ein und weitet Haftung im Web3-Sektor aus

Mehrere große Branchenverbände des chinesischen Finanzsektors haben erklärt, dass die Tokenisierung realer Vermögenswerte unter illegale Formen der Kapitalbeschaffung, des Wertpapier- oder Terminhandels fällt und damit als unzulässige Finanzaktivität gilt. Die Vorgaben richten sich insbesondere gegen mit Hongkong verbundene sowie Offshore-Strukturen mit Personal auf dem chinesischen Festland und erstrecken die Haftung entlang der gesamten Web3-Dienstleistungskette von Token-Emittenten bis hin zu Technologie-, Marketing- und Zahlungsanbietern, wie aus der gemeinsamen Mitteilung hervorgeht.