SEC präzisiert Verwahrvorgaben für tokenisierte Aktien und Anleihen nach Regel 15c3-3
Die Abteilung Trading and Markets der US-Börsenaufsicht SEC hat am Mittwoch dargelegt, wie Broker-Dealer tokenisierte Aktien und Anleihen im Rahmen von Regel 15c3-3 verwahren dürfen, wobei sie die ausschließliche Kontrolle über Private Keys sowie definierte betriebliche, sicherheitsbezogene und Governance-Vorgaben verlangt, wie die Abteilung mitteilte. Separat stellte SEC-Kommissarin Hester Peirce Fragen zur Ausgestaltung von Handelsplätzen, während Nasdaq (30. November), Securitize (Dienstag) und Coinbase (Donnerstag) ihre Initiativen für tokenisierte Aktien vorantreiben.