US-Gericht in New York weist Schiedsverfahrensantrag von Binance ab, Nutzungsbedingungen von 2019 erfassen frühere Ansprüche nicht
Ein Bundesrichter in Manhattan hat den Antrag von Binance zurückgewiesen, ein Sammelklageverfahren wegen des angeblichen Verkaufs nicht registrierter Digitaltoken an US-Anleger in ein Schiedsverfahren zu zwingen, wie aus einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Bundesbezirksgerichts für den Southern District of New York hervorgeht. Das Gericht stellte fest, dass Nutzer nicht ausreichend über eine Schiedsklausel aus Februar 2019 informiert wurden und erklärte den darin enthaltenen Verzicht auf Sammelklagen für nicht durchsetzbar.