Russland legt ab 27. Januar 2026 Regeln für Beschlagnahme von Kryptowerten fest, vor umfassender Marktregulierung
Am 27. Januar 2026 rückt in Russlands Krypto-Agenda die Strafverfolgung in den Mittelpunkt, nachdem ein Ausschuss der Staatsduma in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Einfrierung und Beschlagnahme digitaler Vermögenswerte unterstützt hat. Der Entwurf stuft Kryptowährungen im Strafrecht als Eigentum ein, während ein separates Marktregelwerk begrenzten Zugang für Privatanleger und ein Verbot für inländische Krypto-Zahlungen vorsieht. Die Marktregeln orientieren sich an einem Konzept der Zentralbank der Russischen Föderation und sollen strenge Aufsicht sowie klare Teilnahmebedingungen verankern.