EU-Richtlinie DAC8 verpflichtet ab 1. Januar 2026 zu Krypto-Steuermeldungen; Fristen 2026–2027
Am 24. Dezember bestätigte die EU, dass DAC8 auch für digitale Vermögenswerte gilt und zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Die Regeln verpflichten Börsen und Broker, Nutzer- und Transaktionsdaten an die nationalen Steuerbehörden zu melden. Die erforderlichen Systemaktualisierungen müssen bis zum 1. Juli 2026 abgeschlossen sein. Anleger reichen ihre ersten Meldungen bis zum 31. Januar 2027 ein.