Brasiliens Zentralbank verlangt für VASPs unabhängige Audits durch zugelassene Dritte

Mit der am Freitag erlassenen Normativen Anweisung Nr. 739 müssen Virtual Asset Service Providers (VASPs) künftig ein Audit durch eine zugelassene Drittstelle durchlaufen, um eine Betriebserlaubnis in Brasilien zu erhalten. Die neue Vorgabe ergänzt ein bereits strenges Regelwerk und erschwert damit den Weg zur Lizenz. Die Zentralbank Brasiliens will damit zusätzliche Prüfanforderungen für VASPs einführen.