Anwalt in Arbitrum-Beschlagnahmefall beantragt Gerichtsbeschluss zur Übertragung von 344 Mio. US-Dollar in Tether

Laut ME News geht aus am 15. Mai (UTC+8) veröffentlichten Gerichtsunterlagen hervor, dass Charles Gerstein, der Anwalt im Beschlagnahmeverfahren zu Krypto-Vermögenswerten im Zusammenhang mit Arbitrum, jüngst beim US-Bundesgericht einen Antrag gestellt hat. Er verlangt eine Anordnung, die Tether verpflichtet, rund 344 Mio. US-Dollar an eingefrorenen USDT an Opfer mit offenen Terrorismus-Urteilen auszuzahlen. Die USDT-Bestände waren zuvor eingefroren worden, weil sie mit den iranischen Islamischen Revolutionsgarden (IRGC) in Verbindung gebracht werden. Die IRGC steht auf der Sanktionsliste des Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums. Gerstein argumentiert, die eingefrorenen Mittel sollten zur Begleichung seit Langem ausstehender Urteile gegen den Iran verwendet werden. (Quelle: BlockBeats)