US-Kanzlei beantragt einstweilige Verfügung gegen Transfer eingefrorener ETH durch Arbitrum DAO

Wie Cointelegraph berichtet, hat die US-Kanzlei Gerstein Harrow LLP beim US-Bezirksgericht für den Southern District of New York eine einstweilige Verfügung sowie drei Vollstreckungsanordnungen beantragt. Damit soll verhindert werden, dass die Arbitrum DAO 30.766 ETH (rund 730 Mio. US-Dollar) bewegt, die im Zusammenhang mit der Kelp-Schwachstelle eingefroren wurden. Die Kanzlei argumentiert, ihre Mandanten hätten in den Jahren 2010, 2015 und 2016 in den USA Versäumnisurteile gegen Nordkorea erwirkt, die zusammen Schadensersatzansprüche von etwa 877 Mio. US-Dollar begründen. Die entwendeten ETH seien Vermögenswerte mit Bezug zu Nordkorea und sollten zur Begleichung dieser Forderungen herangezogen werden. Am 18. April wurde Kelp DAO nach eigenen Angaben Opfer eines Hacks über 292 Mio. US-Dollar. Als Angreifer wird TraderTraitor genannt, der der staatlich unterstützten nordkoreanischen Hackergruppe Lazarus Group zugerechnet wird. Zuvor hatte Aave Labs vorgeschlagen, die beschlagnahmten Mittel freizugeben und in den Fonds "DeFi United" zu übertragen, um rsETH-Inhaber zu entschädigen. Durch das juristische Vorgehen dürfte sich die Auszahlung an Betroffene deutlich verzögern. In der Arbitrum-DAO-Community stößt der Schritt auf Kritik: Mitglieder werfen der Kanzlei vor, Nordkoreas Schulden faktisch auf eine andere Gruppe von Opfern abzuwälzen und den ursprünglichen Schaden zu verschärfen. Gerstein Harrow hatte bereits ähnliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Heco-Bridge-Hack aus dem Jahr 2023 verfolgt, bei dem Teth betroffen war.