US-Kanzlei fordert 344 Mio. US-Dollar von Tether wegen eingefrorener, Iran zugeordneter USDT

Die US-Kanzlei Charles Gerstein hat beim U.S. District Court for the Southern District of New York einen Antrag gestellt, um Tether per Gerichtsbeschluss zur Übertragung von mehr als 344 Mio. US-Dollar in eingefrorenen USDT zu verpflichten. Die Mittel sollen an Opfer gehen, die über nicht vollstreckte, terrorismusbezogene Urteile gegen den Iran verfügen. Die betreffenden USDT wurden von Tether eingefroren, nachdem das Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums die zugehörige Tron-Wallet als der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) zugeordnet eingestuft hatte. Nach Ansicht der Kläger ist die Eigentumslage dadurch bereits geklärt; da Tether die Token ohnehin eingefroren habe, könne der Stablecoin-Emittent eine entsprechende Menge USDT neu ausgeben und an eine von den Anwälten der Opfer kontrollierte Wallet übertragen. Der Antrag ist Teil einer umfassenderen Strategie von Gerstein, die Möglichkeiten von Krypto-Plattformen zum Einfrieren und Übertragen digitaler Vermögenswerte zu nutzen, um terrorismusbezogene Urteile durchzusetzen. Im Unterschied zu einem Arbitrum-Verfahren rund um Gelder mit Bezug zu nordkoreanischen Hackern habe OFAC in diesem Fall die Wallet ausdrücklich als IRGC-zugehörig benannt, was die Zuordnung deutlich eindeutiger mache. Ähnliche Ansätze verfolgte Gerstein bereits im Arbitrum-Fall zu eingefrorenen Geldern sowie im Verfahren rund um Railgun DAO.