Anhörung zur Berufung des Bitcoin-Fog-Betreibers stellt US-Zuständigkeit für grenzüberschreitende Krypto-Dienste auf die Probe
Wie Huoxing Finance berichtet, hat das US-Berufungsgericht für den District of Columbia Circuit am 13. Mai mündliche Argumente in der Berufung gegen die Verurteilung von Roman Sterlingov angehört. Sterlingov gilt als Betreiber des Bitcoin-Mixing-Dienstes Bitcoin Fog.
Im Zentrum steht eine Grundannahme des US-Justizministeriums: Weltweit angebotene, internetbasierte Verschlüsselungs- und Anonymisierungsdienste sollen US-Geldtransfergesetzen unterliegen, sobald sie US-Nutzer bedienen und grenzüberschreitende Transaktionen ermöglichen – auch wenn der Dienst überwiegend außerhalb der Vereinigten Staaten betrieben wird.
Die Verteidigung argumentierte, die US-Regierung habe die Zuständigkeit künstlich geschaffen, indem Undercover-Agenten lediglich minimale Transaktionen durchgeführt hätten. Ein solcher Maßstab könne dazu führen, dass praktisch jede Website US-Durchsetzung ausgesetzt wäre.
Die Staatsanwaltschaft hielt dagegen, Bitcoin Fog habe sich gezielt an internationale Nutzer, einschließlich in den USA, gerichtet und müsse daher US-Vorgaben einhalten.
Die Richter stellten zudem die Zuverlässigkeit der vom FBI verwendeten "IP-overlap"-Analyse zur Verknüpfung Sterlingovs mit dem Dienst kritisch infrage und verwiesen auf fehlende wissenschaftliche Validierung.
Die Entscheidung dürfte Auswirkungen auf ähnliche Verfahren gegen Entwickler von Privacy-Tools wie Tornado Cash und Samourai Wallet haben und die Grenzen der US-Durchsetzung bei grenzüberschreitenden Krypto-Diensten mit definieren.