Uniswap: Sammelklage wegen mutmaßlicher Betrugs-Token vollständig abgewiesen – Plattform nicht haftbar für Drittanbieter

Uniswap erreichte eine vollständige Abweisung der Sammelklage im Zusammenhang mit mutmaßlichen Betrugs-Token. Das Gericht entschied, dass die Plattform nicht für Fehlverhalten durch Drittanbieter von Token haftbar gemacht werden kann. Die Haftung für die mutmaßlichen rechtswidrigen Handlungen liegt bei den externen Token-Emittenten und nicht bei der Uniswap-Plattform selbst, so das Urteil des Richters.