Britische FCA legt Regeln für tokenisierte Fonds vor – öffentliche Blockchains für Fondsanteile erlaubt
Laut BlockBeats hat die britische Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) am 1. Mai neue Leitlinien für tokenisierte Fonds veröffentlicht. Im bestehenden Regulierungsrahmen dürfen Fonds Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologie (DLT) für Anlegerregister und die Verwaltung von Anteilen nutzen und damit die Onchain-Transformation der Asset-Management-Branche vorantreiben.
Nach den neuen Vorgaben können zugelassene Fonds Anlegerregister auf öffentlichen Blockchain-Netzwerken führen, sofern Sicherheits- und Transparenzanforderungen erfüllt sind. Zudem ist es möglich, Fondsanteile über mehrere Blockchains hinweg auszugeben.
Ergänzend führt die FCA ein optionales Modell "DirecttoFund (D2F)" ein. Damit können Fonds oder Verwahrstellen direkt mit Anlegern handeln, um Onchain-Abwicklungsprozesse zu vereinfachen.
Die FCA erklärte, die relevanten Regeln hätten die Genehmigung des ersten britischen UCITS-tokenisierten Fonds ermöglicht. Künftige Vorhaben sollen den Einsatz von Stablecoins, digitalem Bargeld und Smart Contracts bei der Fondsabwicklung prüfen. Bis 2026 will die Aufsicht weiteres Feedback zur Anwendung von DLT in den Wholesale-Finanzmärkten einholen. Das umfassende britische Regulierungswerk für Kryptoassets soll voraussichtlich bis Oktober 2027 vollständig umgesetzt sein.