Britische FCA veröffentlicht Leitlinien zur Krypto-Regulierung: 24-Stunden-Schwelle bei Verwahrung und neue Vorgaben für Stablecoins

Die britische Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) hat ihre "Cryptoasset Perimeter Guidance" vorgelegt. Darin skizziert die Behörde, dass die meisten Kryptoaktivitäten bis zum 25. Oktober 2027 unter den Financial Services and Markets Act fallen werden. Zentraler Punkt der Leitlinien ist eine klare Grenze bei der Verwahrung: Hält ein Unternehmen oder eine Plattform Kundengelder im Rahmen der Handelsabwicklung länger als 24 Stunden, stuft die FCA dies als regulierte Verwahrung ein. In diesem Fall ist eine vollständige Safeguarding-Lizenz erforderlich. Erstmals adressiert die @TheFCA auch "Shadow Custody". Bereits die theoretische Möglichkeit eines Krypto-Dienstleisters, die Autorisierung eines Kunden zu übersteuern, führt zur Einstufung als Verwahrer – selbst dann, wenn zugesichert wird, diese Befugnis nie auszuüben. Für Validatoren und Node-Operatoren endet die bisherige "Technology-only"-Ausnahme, sobald sie Zusatzfunktionen mit "Added Value" anbieten, etwa Nutzer-Dashboards, Renditeangebote oder Tools zur Reinvestition und Aufzinsung von Rewards. Die Ausgabe von Stablecoins soll zudem nur zulässig sein, wenn der Emittent im Vereinigten Königreich etabliert ist und den gesamten Lebenszyklus – von Angebot und Ausgabe bis zur Rücknahme (Redemption) – vollständig steuert.