Britische FCA plant neue Krypto-Regeln: Verwahrung gilt ab 24 Stunden

Die britische Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) hat am Mittwoch einen Entwurf zur Abgrenzung des Krypto-Regulierungsrahmens („Cryptoasset Perimeter Guidance“) vorgelegt, der den Begriff der Verwahrung (Custody) deutlich ausweiten könnte. Betroffen wären auch Plattformen und Softwareanbieter, die sich bislang nicht als Verwahrer verstehen. Kernpunkt ist eine 24-Stunden-Schwelle: Hält ein Unternehmen, eine Krypto-Plattform oder eine App Kundengelder bzw. Krypto-Assets im Zuge der Handelsabwicklung länger als einen Tag, dürfte dies als regulierte Verwahrung eingestuft werden. Damit wäre eine vollständige Safeguarding-Lizenz erforderlich. Auch Validatoren und Node-Betreiber sollen laut FCA vorsichtig sein. Wer über rein technische Tätigkeiten hinaus „Mehrwert“-Funktionen anbietet, verliere die Technikausnahme. Genannt werden unter anderem Nutzer-Dashboards, Rendite- bzw. Yield-Angebote oder Tools zur automatischen Reinvestition von Rewards. In solchen Fällen sei eine vollständige Genehmigung für das Arrangieren von Staking einzuholen. Die FCA betont, der neue Perimeter solle Verbraucher besser schützen und „faire, transparente und geordnete Märkte“ unterstützen, während der Sektor reift. Erstmals adressiert die Behörde zudem „Shadow Custody“: Bereits die theoretische Möglichkeit, die Autorität eines Kunden zu übersteuern, reiche aus, um als Verwahrer zu gelten – selbst wenn der Anbieter zusichert, diese Befugnis niemals zu nutzen. Das Dokument stellt außerdem klar, dass Smart Contracts, öffentliche Blockchains oder Elemente der Dezentralisierung nicht automatisch dazu führen, dass ein Arrangement außerhalb der Regulierung liegt. Für Stablecoin-Emittenten fällt die Vorgabe ebenfalls eindeutig aus: Eine Emission gilt nur dann als zulässig, wenn der Emittent im Vereinigten Königreich etabliert ist und den gesamten Lebenszyklus steuert – von der Erstausgabe über die Rücknahme bis zur Reserveverwaltung. Stellungnahmen zu den Vorschlägen nimmt die FCA nach eigenen Angaben bis zum Ende der Konsultation am 3. Juni 2026 entgegen. Finalisierte Regeln sollen im Sommer in Policy Statements veröffentlicht werden, die endgültige Perimeter-Guidance ist für September vorgesehen. Der Fahrplan sieht vor, dass alle Anbieter von Krypto-Dienstleistungen vom bisherigen System der Geldwäsche-Registrierungen in ein strengeres Genehmigungsregime nach dem Financial Services and Markets Act (FSMA) wechseln. Unternehmen, die unter den neuen Regeln weiter tätig sein wollen, erhalten ein fünfmonatiges Antragsfenster vom 30. September dieses Jahres bis zum 28. Februar 2027. Wer die Frist verpasst, muss mit Geldstrafen, Aussetzungen bis hin zu dauerhaften Schließungen rechnen. Nur Antragsteller innerhalb dieses Zeitraums sollen von den sogenannten „Savings Provisions“ profitieren, die den Weiterbetrieb während der Prüfung durch die Aufsicht ermöglichen.