US-Finanzministerium skizziert hybrides Regulierungsmodell für Stablecoins mit 10-Mrd.-Dollar-Schwelle

Das US-Finanzministerium treibt die Umsetzung der US-Stablecoin-Gesetzgebung voran: Mit der ersten vorgeschlagenen Verordnung auf Basis des GENIUS Act hat das Treasury ein Notice of Proposed Rulemaking (NPRM) veröffentlicht und eine 60-tägige Konsultationsfrist gestartet. Der Entwurf beschreibt, wie Emittenten von Payment-Stablecoins entweder unter bundesweiter Aufsicht oder unter geeigneten Regelwerken auf Bundesstaatenebene tätig sein können. Kernstück ist ein zweigleisiges Modell mit klaren Grenzen. Emittenten mit weniger als 10 Mrd. US-Dollar im Umlauf dürfen sich für eine Aufsicht durch Bundesstaaten entscheiden, allerdings nur, wenn deren Regime als "substantially similar" zu den Bundesstandards eingestuft wird. Das Treasury stellt dabei klar: "Ähnlichkeit" bedeutet keine Abstriche bei den zentralen Schutzmechanismen. Staatliche Rahmenwerke müssen die Bundesanforderungen in Bereichen wie Reserveunterlegung, Geldwäscheprävention und Verbraucherschutz erfüllen oder übertreffen. Damit setzt der Entwurf eine bundesweite Mindestlatte und lässt nur begrenzte Anpassungen auf Ebene der Bundesstaaten zu, etwa bei Kapitalvorgaben, sofern das Schutzniveau gleich streng bleibt. Gleichzeitig verankert der Vorschlag eine Wachstumsschwelle: Überschreitet ein Emittent 10 Mrd. US-Dollar an ausstehenden Stablecoins, soll er in Richtung Bundesaufsicht wechseln. Als zentraler Regulator ist dabei das Office of the Comptroller of the Currency (OCC) vorgesehen. Der Entwurf knüpft den Bundesmaßstab wiederholt an OCC-Regeln und -Auslegungen, was auf einen langfristigen Pfad zu einem einheitlichen nationalen Rahmen für größere Emittenten hindeutet. Das Ergebnis ist ein gestuftes Modell: Kleine Anbieter können im staatlichen Regime starten, mit zunehmender Größe führt der Weg zur Bundesaufsicht. Ein weiteres Ziel ist die Begrenzung von Regulierungsarbitrage. Durch die enge Anlehnung staatlicher Regime an Bundesstandards sollen Anreize sinken, bewusst schwächere Jurisdiktionen zu wählen. Regeln auf Bundesstaatenebene müssen mit Bundesrecht konsistent bleiben und dürfen zentrale Vorgaben wie Zusammensetzung der Reserven oder Frequenz von Offenlegungen nicht verwässern. Abweichungen, die den Schutzstandard senken, würden den "substantial similarity"-Test nicht bestehen. In der Ausgestaltung nähert sich die Aufsicht über Stablecoins zunehmend bankähnlichen Leitplanken an. Vorgaben zu Verwahrung, Insolvenzbehandlung und laufender Überwachung orientieren sich an klassischen Bank-Sicherungsmechanismen, einschließlich der Priorisierung von Stablecoin-Inhabern in Insolvenzszenarien. Mit dem NPRM legt das Treasury damit die Grundlage für einen regulierten, skalierbaren Stablecoin-Markt, der Innovation mit systemischen Schutzvorkehrungen verbinden soll. Zusammenfassung: Der Entwurf etabliert eine bundesweite Mindestnorm und begrenzt die Flexibilität der Bundesstaaten, um Regulierungsarbitrage zu reduzieren. Kleinere Emittenten können unter staatlicher Aufsicht operieren, bei einem Umlaufvolumen von über 10 Mrd. US-Dollar dürfte die Aufsicht unter Führung des OCC auf Bundesebene greifen.