Spanien schlägt Gesetzesänderung zur Erhöhung der Krypto-Besteuerung vor

Die parlamentarische Fraktion Sumar reichte am 26. November einen Änderungsantrag im Kongress ein, der drei Steuergesetze im Zusammenhang mit Kryptowährungen betrifft, berichtet Criptonoticias. Die Änderung zielt darauf ab, das Einkommensteuergesetz von 2006 so zu ändern, dass Gewinne aus Krypto-Vermögenswerten, die nicht als Finanzinstrumente klassifiziert sind, mit bis zu 47% im Rahmen der allgemeinen Einkommensteuerbemessungsgrundlage besteuert würden, im Vergleich zur derzeitigen Kapitalertragsteuerbemessungsgrundlage mit maximal 30%. Der Vorschlag ändert auch das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz von 1987, um Beschlagnahmebestimmungen auf alle Krypto-Vermögenswerte auszuweiten – zuvor begrenzt auf solche unter der EU-MiCA-Verordnung – und setzt einen Körperschaftsteuersatz von 30% auf Krypto-Gewinne fest. Zudem verpflichtet die Änderung die spanische Börsenaufsicht CNMV, ein visuelles Risikoindikator-System für Kryptowährungen zu schaffen, das auf Anlegerplattformen angezeigt wird und Faktoren wie offizielle Registrierung, Regulierung, Garantien und Liquidität bewertet.