Südkorea führt ab Januar 2027 eine Steuer auf virtuelle Vermögenswerte ein

Südkorea will Gewinne aus virtuellen Vermögenswerten ab dem 1. Januar 2027 besteuern. Das berichtete Edaily unter Berufung auf Moon Kyungho, Leiter der Abteilung Einkommensteuer im Ministerium für Wirtschaft und Finanzen. Nach dem derzeit geltenden Einkommensteuergesetz unterliegen Erträge aus der Übertragung oder dem Verleihen virtueller Vermögenswerte, die 2,5 Mio. KRW übersteigen, einem Steuersatz von 22%. Dieser setzt sich aus 20% sonstiger Einkommensteuer und 2% lokaler Einkommensteuer zusammen. Betroffen sein dürften rund 13,26 Mio. Anleger. Moon zufolge bereitet der Nationale Steuerdienst entsprechende Mitteilungen vor und hat dazu mehrere Gespräche mit den fünf größten Betreibern von Plattformen für virtuelle Vermögenswerte geführt. Eine gesetzgeberische Bekanntmachung soll in Kürze veröffentlicht werden.