Shanghaier Gericht: Privater Kryptowährungsbesitz und Spekulation kein illegales Geschäft
Ein Seminar zur einheitlichen Rechtsanwendung in Fällen virtueller Währungen wurde am 8. Januar vom Zweiten Mittleren Volksgericht Shanghai und der Juristischen Fakultät der Renmin-Universität China unter Leitung der China Criminal Law Research Association und des Hohen Volksgerichts Shanghai abgehalten, berichtet BlockBeats. Die Zusammenfassung stellte fest, dass bei Geldwäschefällen mit virtuellen Vermögenswerten die Feststellung "subjektiver Kenntnis" durch ganzheitliche Bewertung erfolgen sollte, um objektive Zurechnung zu vermeiden, und dass die Straftat durch Handlungen definiert wird, die Quelle und Natur krimineller Erlöse verschleiern. Bei Verstößen gegen illegale Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit Kryptowährungen wird festgehalten, dass Verhalten ohne geschäftliche Merkmale, das nur aus privatem Münzbesitz oder spekulativem Handel besteht, grundsätzlich nicht als illegales Geschäft anerkannt wird. Personen, die wissentlich anderen beim illegalen Kauf, Verkauf oder getarnten Devisenhandel durch Umwandlung über virtuelle Währungen helfen, sollten in schwerwiegenden Fällen als Mittäter illegaler Geschäftsoperationen behandelt werden.