SEC: Tokenisierte Wertpapiere einschließlich Aktien unterliegen weiterhin Bundeswertpapiergesetzen

Die SEC teilte am 29. Januar mit, dass tokenisierte Wertpapiere, einschließlich tokenisierter Aktien, unabhängig von On-Chain- oder Off-Chain-Ausgabe oder -Aufzeichnung weiterhin bundesstaatlichen Registrierungs-, Offenlegungs-, Berichts- und Betrugsbekämpfungsanforderungen unterliegen, berichtet BlockBeats. Die Behörde betonte Substanz über Form und unterscheidet in ihrer Leitlinie zwischen Token, die direkt vom ursprünglichen Emittenten unterstützt und ausgegeben werden, und solchen, die von Dritten ausgegeben und unterstützt werden. Sie fügte hinzu, dass selbst Drittanbieter-Token ohne Eigenkapital-, Stimm- oder Informationsrechte den Vorschriften entsprechen müssen, wenn sie Wertpapiere betreffen, während kein klarer Weg für den Sekundärmarkthandel aufgezeigt wurde. BlockBeats fügte hinzu, dass einige tokenisierte US-Aktien außerhalb der USA eingeführt wurden, darunter Robinhoods Einführung von über 2000 solcher Assets in Europa unter MiCA, und dass Branchenstimmen sagen, eine breitere US-Akzeptanz hänge von Gesetzen wie dem verzögerten Clarity Act ab.