US-Börsenaufsicht SEC präzisiert Regeln für Krypto-Trading-Oberflächen – teils ohne Broker-Registrierung
Laut ChainCatcher hat die Division of Trading and Markets der US-Börsenaufsicht SEC eine Mitarbeitererklärung veröffentlicht, die klären soll, ob bestimmte Nutzeroberflächen, mit denen Handelsanweisungen für Krypto-Assets erstellt werden, als Broker registrierungspflichtig sind. Demnach können Anbieter solcher Interfaces unter bestimmten Voraussetzungen von der Broker-Dealer-Registrierung nach Section 15 des Securities Exchange Act ausgenommen sein.
Die SEC nennt als Bedingungen unter anderem: keine aktive Anbahnung konkreter Trades, keine Anlageberatung, keine Kontrolle oder Ausführung von Geschäften, Erstellung der Trading-Instruktionen ausschließlich anhand objektiver Parameter sowie eine vollständige Offenlegung von Gebührenstruktur, möglichen Interessenkonflikten und relevanten Risiken gegenüber den Nutzern.
Solche Interfaces seien typischerweise als Website, Browser-Erweiterung oder Wallet-App verfügbar. Sie wandeln nutzerdefinierte Handelsparameter in on-chain ausführbare Anweisungen um und liefern zugleich Marktdaten wie Preise, Routen und Gebühren.
Nicht erfasst ist die Ausnahmeregelung laut SEC für Unternehmen, die Trades matchen, Kundengelder halten, Orders weiterleiten oder Anlageberatung erbringen.
Die SEC betonte, es handele sich um eine Zwischenposition, die automatisch im Jahr 2026 ausläuft, sofern keine weiteren Schritte erfolgen. Ziel sei mehr regulatorische Klarheit für Aktivitäten rund um Krypto-Asset-Wertpapiere; Rückmeldungen aus dem Markt würden weiterhin eingeholt.