SEC will Ausnahmeregel für Innovationen bei tokenisierten Aktien bis 18. Mai 2026 veröffentlichen
Die US-Börsenaufsicht SEC dürfte nach Angaben von mit der Angelegenheit vertrauten Personen gegenüber Bloomberg bereits in dieser Woche eine sogenannte Innovations-Ausnahme für tokenisierte Aktien vorlegen. Unter SEC-Chef Paul Atkins soll der Rahmen spätestens bis zum 18. Mai 2026 veröffentlicht werden.
Kern der Regelung ist ein neuer Ansatz für den Handel mit Token, die Eigentum oder Kursengagement an börsennotierten Unternehmen abbilden. Damit könnten US-Aktienmärkte für kryptonahe Plattformen wie Coinbase zugänglicher werden, ohne dass in bestimmten Fällen eine vollständige Registrierung als Broker-Dealer oder Börse erforderlich wäre. Geplant ist eine zeitlich begrenzte, experimentelle Phase mit Auflagen.
Die Initiative folgt auf bereits erteilte Genehmigungen für tokenisierten Handel innerhalb der etablierten Marktstruktur: Im März 2026 billigte die SEC Regelwerke der Nasdaq für tokenisierte Aktien, im April 2026 folgte eine vergleichbare Freigabe für die New York Stock Exchange (NYSE). Beide Börsen ermöglichen damit tokenisierte Versionen ausgewählter Aktien und börsengehandelter Fonds (ETFs), die parallel zu klassischen Aktien über ein Tokenisierungs-Pilotprojekt der Depository Trust Company gehandelt werden.
Die geplante Innovations-Ausnahme zielt darüber hinaus auf breiteren Onchain-Handel. Sie soll kryptonativen Anbietern ermöglichen, tokenisierte Aktien unter geringeren regulatorischen Anforderungen anzubieten. Die SEC diskutiert diesen Ansatz seit Mitte 2025 im Rahmen dessen, was Atkins als "Project Crypto" bezeichnete. In der Konsultationsphase kam es auch zu Einwänden traditioneller Börsen, die eine Abschwächung des Anlegerschutzes und Wettbewerbsverzerrungen befürchten.
Als Leitplanken gelten laut Erwartung unter anderem Begrenzungen der zulässigen Exposure, Vorgaben zu Offenlegung sowie Bedingungen, die an die temporäre oder konditionale Natur der Ausnahme geknüpft sind.
Bereits im Januar 2026 stellte die SEC in Leitlinien klar, dass eine Tokenisierung die regulatorische Einordnung eines Wertpapiers nicht verändert. Maßgeblich bleibt die wirtschaftliche Substanz, damit unterliegen tokenisierte Aktien weiterhin denselben Regeln wie die zugrunde liegenden Instrumente.
Als praktische Vorteile tokenisierter Aktien gelten schnellere Abwicklung, Bruchstückhandel, geringere Transaktionskosten und Handel rund um die Uhr. Das weckt Interesse bei DeFi-Plattformen und bei Investoren, die einen breiteren Zugang zum US-Aktienmarkt suchen. Auch Dezentralisierte-Finance-(DeFi)-Protokolle, die tokenisierte Aktien Onchain listen wollen, könnten in den Anwendungsbereich fallen.
Gegenwind kommt aus dem traditionellen Finanzsektor. Banken und Börsen kritisieren einen Sandbox-Ansatz als potenzielle Quelle für Wettbewerbsungleichgewichte und warnen vor Risiken bei Verwahrung, Geldwäsche-Compliance und einer Fragmentierung der Märkte.
Die SEC hat die Ausnahmeregel bislang nicht auf ihrer Website veröffentlicht. Details zu teilnahmeberechtigten Akteuren, Umfang und konkreten Bedingungen dürften mit der offiziellen Veröffentlichung auf sec.gov bekannt werden. In den Kontext passt das Ziel der aktuellen Regierung, die Marktinfrastruktur gemeinsam mit SEC und CFTC zu modernisieren, eine Token-Taxonomie zu entwickeln und Onchain-Abwicklung voranzutreiben. Atkins positioniert die Behörde als Treiber finanzieller Innovation; die Ausnahme für tokenisierte Aktien gilt als bislang deutlichster Schritt hin zu einem skalierbaren, blockchainbasierten Handel regulierter Wertpapiere in den USA.