SEC aktualisiert Krypto-FAQ: Handel zwischen Crypto Asset Securities und Nicht-Wertpapieren sowie 2%-Eigenkapitalregel präzisiert
Die SEC hat ihre Krypto-FAQ aktualisiert und klargestellt, dass Börsen und ATSs den Handel zwischen Crypto Asset Securities und Nicht-Wertpapieren wie Bitcoin anbieten dürfen, teilte die SEC mit. Die aktualisierte FAQ ergänzt zudem eine Leitlinie, die es Broker-Dealern erlaubt, eine 2%-Eigenkapitalanforderung auf qualifizierende Payment Stablecoins anzuwenden. Mit der Klärung des Cross-Asset-Handels an Börsen und ATSs sowie der Eigenkapitalanforderung für qualifizierende Payment Stablecoins bei Broker-Dealern legt die SEC fest, wie Handelspaare zwischen Crypto Asset Securities und Nicht-Wertpapieren einschließlich Bitcoin angeboten werden können und wie die 2%-Eigenkapitalanforderung im Kontext von Payment Stablecoins angewendet werden kann.