Russlands Zentralbank erlaubt Privatkunden-Kryptohandel nur mit Bitcoin, Ethereum und USDT
Wie ChainCatcher unter Berufung auf Crypto Briefing berichtet, hat die Zentralbank Russlands Pläne zurückgewiesen, den Zugang zu Kryptowährungen kurzfristig auszuweiten. Nicht qualifizierte Anleger dürfen demnach weiterhin keine anderen digitalen Vermögenswerte als Bitcoin, Ethereum und USDT handeln. Vize-Gouverneur Wladimir Tschistjuchin erklärte, mit Inkrafttreten der neuen Regeln seien ausschließlich diese drei großen Digitalwährungen für den Handel vorgesehen.
Zur Begründung verwies Tschistjuchin auf die hohe Volatilität von Kryptowährungen, erhebliche Marktrisiken sowie das Risiko möglicher Beschränkungen oder Einfrierungen bei Stablecoins. Die Vorgaben sind Teil der russischen Gesetzgebung zu digitalen Währungen: Der Entwurf wurde im April in der Staatsduma in erster Lesung mit großer Mehrheit angenommen und soll voraussichtlich im kommenden Monat wirksam werden.
Die Aufseher wollen zudem an der vorgesehenen Anlageobergrenze von 300.000 Rubel festhalten. Laut dem Regelwerk müssen sowohl qualifizierte als auch nicht qualifizierte Investoren vor dem Kauf eines digitalen Assets einen verpflichtenden Wissenstest bestehen. Ab 2027 soll nicht autorisierte Krypto-Kreditvergabe untersagt werden.
Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, stehen noch die zweite und dritte Lesung, die Zustimmung des Föderationsrats sowie die Unterzeichnung durch den Präsidenten aus.