US-Kanzlei will Arbitrum an Transfer von im Kelp-DAO-Exploit gestohlenem Ether an Nordkorea hindern
Eine Bezirksrichterin in New York hat eine "restraining notice" sowie drei Vollstreckungsbeschlüsse genehmigt, die Arbitrum DAO daran hindern sollen, beim Kelp-Exploit entwendeten Ether ($ETH) zu transferieren. Auslöser ist ein Antrag der Kanzlei Gerstein Harrow LLP. Sie argumentiert, ihre Mandanten verfügten über unbezahlte Urteile in Höhe von 877 Mio. US-Dollar gegen Nordkorea aus Verfahren mit Entscheidungen in den Jahren 2010, 2015 und 2016. Nach Darstellung der Kanzlei gelten die gestohlenen Mittel als Vermögen Nordkoreas, da die hinter dem Angriff stehende Hackergruppe staatlich angebunden sei. Für Betroffene des Kelp-Exploits dürfte sich die Rückerstattung ihrer Gelder damit weiter verzögern.