Minnesota erlaubt Banken Krypto-Verwahrung ab 1. August
Minnesota hat ein Gesetz verabschiedet, das Banken und Genossenschaftsbanken (Credit Unions) bestimmte Verwahrleistungen für digitale Währungen erlaubt. Gouverneur Tim Walz unterzeichnete den Entwurf HF 3709, der ihm am 12. Mai 2026 vorgelegt wurde. Das Gesetz tritt am 1. August 2026 in Kraft.
Mit HF 3709 dürfen Institute Kryptowährungsbestände für Kunden verwahren – ähnlich wie Bargeld oder wichtige Dokumente. Dazu zählt auch die Verwaltung der privaten Schlüssel, also der geheimen Zugangsdaten zu Krypto-Wallets. Vor dem Start der Dienstleistungen müssen Banken und Credit Unions dem zuständigen State Commissioner mindestens 60 Tage vorher Bescheid geben.
Das Gesetz verlangt zudem, dass Virtual-Currency-Custody-Aktivitäten sicher und solide betrieben werden. Institute müssen schriftliche Richtlinien und Verfahren für Risikomanagement, interne Kontrollen, Cybersicherheit, Business-Continuity und Compliance vorhalten. Kundengelder in Kryptowährungen sind strikt vom Eigenbestand der Bank zu trennen, sodass die Vermögenswerte auch im Krisenfall rechtlich beim Kunden verbleiben.
Banken und Credit Unions können mit externen Krypto-Verwahrstellen zusammenarbeiten, bleiben aber der regulatorischen Aufsicht unterworfen. Die Behörden sollen die Krypto-Verwahrung im Rahmen regelmäßiger Prüfungen überwachen.
Bereits im März erklärte der Abgeordnete Bernie Perryman, House File 3709 solle sicherstellen, dass Finanzinstitute in Minnesota sich gemeinsam mit ihren Kunden weiterentwickeln können, statt Verbraucher auf unregulierte Anbieter außerhalb des Bundesstaats oder im Ausland zu drängen.
Die Regelung dürfte die Branche im Bundesstaat breit betreffen: Nach Angaben der Landesregierung gab es im Mai 2025 in Minnesota 82 mitgliedereigene Credit Unions im Minnesota Credit Union Network. Zudem waren 240 kommerziell versicherte Banken mit Vermögenswerten von rund 128 Mrd. US-Dollar registriert.
Mit dem Schritt reiht sich Minnesota in eine wachsende Gruppe krypto-freundlicher Bundesstaaten ein; ähnliche Regelungen existieren bereits in New York, Wyoming und Virginia. Parallel verschärft der Bundesstaat den Kurs gegenüber Krypto-Geldautomaten und -Kiosken: In einem separaten Vorgang unterzeichnete Walz auch SF 3868, ein parteiübergreifendes Gesetz, das Krypto-ATMs im gesamten Bundesstaat ab dem 1. August untersagen würde.
Zusammenfassung: Walz unterzeichnete HF 3709; Inkrafttreten ist der 1. August 2026. Minnesota folgt damit New York, Wyoming und Virginia mit vergleichbaren Gesetzen.