Japans FSA stuft bestimmte im Ausland emittierte Stablecoins ab 1. Juni als E-Zahlungsinstrumente ein

Wie ME News berichtet, hat die japanische Finanzaufsicht Financial Services Agency (FSA) am 19. Mai (UTC+8) eine überarbeitete Kabinettsverordnung zu elektronischen Zahlungsinstrumenten bekannt gegeben. Darin werden Treugeberrechte (Trust Beneficiary Rights), die nach ausländischem Recht begründet wurden und als dem japanischen Rechtsrahmen gleichwertig gelten, ausdrücklich in den Anwendungsbereich der elektronischen Zahlungsinstrumente nach dem japanischen Fund Settlement Act aufgenommen. Damit entsteht eine klare Rechtsgrundlage für den regelkonformen Umlauf bestimmter, im Ausland emittierter, treuhandbasierter Stablecoins in Japan. Die neuen Vorgaben treten am 1. Juni 2026 in Kraft. Zugleich stellt die Verordnung klar, dass solche ausländischen Treugeberrechte nicht als Wertpapiere im Sinne des Financial Instruments and Exchange Act einzustufen sind. (Quelle: ChainCatcher)