Kanzlei beantragt einstweilige Verfügung gegen Arbitrum DAO: Transfer von 30.766 ETH soll verhindert werden
Die US-Kanzlei Gerstein Harrow LLP hat beim Bundesbezirksgericht für den Southern District of New York eine einstweilige Verfügung beantragt, um die Arbitrum DAO daran zu hindern, 30.766 ETH im Wert von mehr als 73 Mio. US-Dollar zu transferieren. Die Ether waren nach einem Angriff auf das Kelp-Protokoll im Umfang von 292 Mio. US-Dollar eingefroren worden.
Gerstein Harrow erklärte, Mandanten der Kanzlei hätten in drei getrennten Verfahren aus den Jahren 2010, 2015 und 2016 Versäumnisurteile gegen Nordkorea erwirkt. Insgesamt würden 877 Mio. US-Dollar an Ausgleichs- und Strafschadensersatz geltend gemacht. Auf dieser Basis erhebe man Anspruch auf Vermögenswerte, die Nordkorea zugerechnet werden.
Das Kelp DAO war am 18. April von der Gruppe TraderTraitor angegriffen worden, die mit der Lazarus Group in Verbindung steht.