Deutschland lehnt Krypto-Steuervorstoß der Grünen ab: Einjahresfrist bleibt bestehen
Der Finanzausschuss des Bundestags hat einen Vorstoß von Bündnis 90/Die Grünen zur Besteuerung von Kryptowerten abgelehnt. Damit bleibt die geltende Regelung bestehen: Private Veräußerungsgewinne aus Bitcoin und anderen Kryptowährungen sind in Deutschland weiterhin steuerfrei, wenn die Bestände länger als 12 Monate gehalten wurden.
Der Entwurf scheiterte, weil die meisten Fraktionen ihn ablehnten oder eine Unterstützung vertagten. Zustimmung kam nur von Die Linke, die den Ansatz grundsätzlich befürwortete, zugleich aber auf praktische Schwächen hinwies. Kritisiert wurden zusätzlicher Verwaltungsaufwand sowie fehlende klare Grenzen bei der Verrechnung von Verlusten aus Krypto-Transaktionen.
CDU/CSU begründeten ihre Ablehnung vor allem mit Fragen der Gleichbehandlung. Der Entwurf würde Krypto anders behandeln als Vermögenswerte wie Edelmetalle oder Fremdwährungen und damit eher neue Ungleichgewichte schaffen. Auch die AfD stimmte gegen den Vorschlag und argumentierte grundsätzlich gegen die Erschließung zusätzlicher Steuerquellen.
Die SPD stellte sich nicht grundsätzlich gegen eine Anpassung der Krypto-Besteuerung, wollte aber zunächst eigene Vorschläge von Finanzminister Lars Klingbeil abwarten. Damit bleibt die Debatte offen: Die Ausschussentscheidung stoppt die Variante der Grünen, beendet die Diskussion über die Einjahresfrist aber nicht. In früheren Berichten hieß es, Klingbeil könnte die Regel im Rahmen einer breiteren Haushalts- und Steuerplanung erneut aufgreifen.
Zur möglichen fiskalischen Wirkung verwiesen die Grünen auf eine Studie des Frankfurt School Blockchain Center, wonach ein Wegfall der Steuerfreiheit jährlich bis zu 11,4 Mrd. € an Mehreinnahmen bringen könnte. In den eigenen Berechnungen setzte die Partei nach eigenen Angaben eine niedrigere, konservativere Annahme an.
Die Abstimmung fällt in eine Phase wachsenden Angebots für Privatanleger. ING Deutschland hat in diesem Jahr den Handel mit Krypto-ETNs für Retail-Kunden geöffnet, sodass über gewöhnliche Wertpapierdepots ein Exposure zu Bitcoin, Ethereum, Solana sowie zu Krypto-Indexprodukten möglich ist. Wallets oder private Schlüssel müssen dabei nicht selbst verwaltet werden. Auch die Deutsche Börse erweitert auf Xetra das Angebot an Krypto-ETNs, darunter Produkte auf einzelne Kryptowährungen und Körbe digitaler Assets.
Für Krypto-Anleger in Deutschland bedeutet die Entscheidung vorerst Rechtssicherheit bei der langfristigen Haltedauer: Die Einjahresfrist bleibt unverändert. Unberührt bleiben Meldepflichten und die separate steuerliche Behandlung anderer Krypto-Aktivitäten, etwa Erträge aus Staking oder Lending.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken und stellt keine Finanzberatung dar. Für Verluste im Zusammenhang mit der Nutzung von genannten Inhalten, Produkten oder Dienstleistungen wird keine Haftung übernommen. Leser sollten vor eigenen Entscheidungen sorgfältig prüfen und Vorsicht walten lassen.