FDIC schlägt 1:1-Reservepflicht und 2-Tage-Rückgabe-Frist für banknahe Stablecoin-Emittenten vor

Die US-Einlagensicherungsbehörde FDIC hat am Dienstag eine Mitteilung über ein geplantes Regelwerk (Notice of Proposed Rulemaking) gebilligt. Der Entwurf konkretisiert Vorgaben zu Reserven, Rückgabe (Redemption), Kapital und Risikomanagement für bankverbundene Stablecoin-Emittenten unter dem GENIUS Act. Kernaussagen: Die FDIC verabschiedete den Vorschlag am 7. April 2026 und setzt damit Standards des GENIUS Act für Stablecoin-Emittenten um. "Permitted Payment Stablecoin Issuers" (PPSIs) sollen jederzeit 1:1-Reserven in zulässigen Vermögenswerten halten und Rückgaben in der Regel innerhalb von zwei Geschäftstagen abwickeln. Die öffentliche Kommentierungsfrist beträgt 60 Tage und endet vor der regulatorischen Frist des GENIUS Act am 18. Juli 2026. Im Fokus stehen PPSIs, die typischerweise Tochtergesellschaften von FDIC-beaufsichtigten, versicherten Einlageninstituten sind, etwa "state nonmember banks" und "state savings associations". Der GENIUS Act, kodifiziert in 12 U.S.C. 5901-5916, untersagt nicht zugelassenen Unternehmen die Emission von Payment-Stablecoins in den USA und verpflichtet die Bundesbankenaufsichten, bis zum 18. Juli 2026 finale Regeln zu erlassen. Nach dem Entwurf müssen PPSIs die ausgegebenen Stablecoins jederzeit vollständig im Verhältnis 1:1 besichern. Der beizulegende Zeitwert oder Nennwert der Reserve muss dem konsolidierten Nennwert der umlaufenden Coins entsprechen oder diesen übersteigen. Die Reserven sind täglich zu überwachen und getrennt von sonstigen Vermögenswerten des Emittenten zu halten. Zulässige Reserveanlagen sind auf risikoarme, hochliquide Instrumente begrenzt. Genannt werden US-Münzen und -Banknoten, Guthaben bei Federal Reserve Banks, Sichteinlagen bei versicherten Einlageninstituten, US-Staatsanleihen mit einer Restlaufzeit von höchstens 93 Tagen, Overnight-Repo-Geschäfte, Overnight-Reverse-Repos mit Überbesicherung durch zulässige Treasuries sowie Anteile an Geldmarktfonds, die ausschließlich in diese Anlagen investieren. Die Gegenparteiexponierung soll auf 40% der gesamten Reserven begrenzt werden. PPSIs müssen zudem operativ nachweisen, dass sie bei Bedarf schnell auf Reserven zugreifen und diese in Bargeld umwandeln können. Für Rückgaben verlangt der Entwurf eine öffentlich offengelegte Redemption-Policy; Auszahlungswünsche sind grundsätzlich binnen zwei Geschäftstagen zu erfüllen. Bei großen Rückgaben von mehr als 10% des ausstehenden Emissionswerts innerhalb eines beliebigen 24-Stunden-Zeitraums muss die PPSI die FDIC informieren und kann eine Fristverlängerung beantragen, über die die Behörde nach Ermessen entscheidet. Die Kapitalvorgaben sind prinzipienbasiert. Neue PPSIs müssen in den ersten drei Betriebsjahren mindestens 5 Mio. US-Dollar Kapital vorhalten, oder mehr, falls Aufseher dies vorgeben. Laufendes Kapital darf nur aus Common Equity Tier 1 und Additional Tier 1 bestehen; Tier-2-Kapital ist nicht zulässig. Mutterbanken sollen PPSI-Tochtergesellschaften für Zwecke der aufsichtsrechtlichen Kapitalunterlegung entkonsolidieren. Zusätzlich müssen PPSIs einen separaten Bestand hochliquider Vermögenswerte in Höhe von 12 Monaten der gesamten operativen Aufwendungen halten. Dieser operative Puffer ist ausdrücklich von der 1:1-Reserve zu trennen. Verstöße gegen Kapital- oder Liquiditätsanforderungen lösen eine Pflicht zur Meldung an die FDIC aus und können zur Aussetzung neuer Emissionen führen. Der Entwurf adressiert Cybersicherheit ausdrücklich. Vorgesehen ist ein umfassendes IT-Framework, das Smart-Contract-Kontrollen, Private-Key-Management, Blockchain-Monitoring, Incident Response und unabhängige Tests umfasst. Zudem sind jährliche Zertifizierungen von AML/CFT-Programmen erforderlich. Zur Einlagensicherung stellt die FDIC klar: Einlagen, die versicherte Banken als PPSI-Reserven halten, sind nur als Unternehmenseinlagen der PPSI bis zur Standardgrenze von 250.000 US-Dollar versichert. Eine Durchleitung ("pass-through") des Schutzes auf einzelne Stablecoin-Inhaber gilt nicht. Das entspricht dem GENIUS Act, der Einlagensicherung für Stablecoins untersagt. Der Entwurf präzisiert auch die Behandlung tokenisierter Einlagen. Erfüllt eine tokenisierte Verbindlichkeit die Definition von "deposit" nach dem Federal Deposit Insurance Act (12 U.S.C. 1813(l)), erhält sie unabhängig von der Technologie dieselbe Versicherungsbehandlung wie eine traditionelle Einlage. Es handelt sich um das zweite Regelsetzungsvorhaben der FDIC zum GENIUS Act. Am 19. Dezember 2025 veröffentlichte die Behörde bereits einen ersten Entwurf mit Antragsverfahren für Banken, die eine PPSI-Zulassung über eine Tochtergesellschaft anstreben; die Kommentierungsfrist dazu wurde bis zum 18. Mai 2026 verlängert. Für den neuen Vorschlag nimmt die FDIC 60 Tage lang nach Veröffentlichung im Federal Register Stellungnahmen entgegen. Erbeten werden Rückmeldungen unter anderem zu Reservepuffern, zusätzlichen zulässigen Anlageklassen, Konzentrationsgrenzen, insolvenzfesten Strukturen sowie zur Behandlung nicht versicherter Einlagen. Der GENIUS Act tritt allgemein spätestens am 18. Januar 2027 in Kraft oder 120 Tage nachdem die Bundesbehörden ihre Regeln finalisiert haben – je nachdem, was früher eintritt.