Australien verschärft Krypto-Regulierung: Neues Lizenzgesetz für Digital-Asset-Plattformen beschlossen

Australien hat ein neues Gesetzespaket zu Digitalwerten verabschiedet, das viele Krypto-Anbieter künftig zu einer Finanzdienstleistungslizenz verpflichtet. Der "Corporations Amendment (Digital Assets Framework) Bill 2025" passierte beide Parlamentskammern und definiert nun einen Lizenzstandard für Unternehmen, die digitale Vermögenswerte für Verbraucher verwahren. Nach dem neuen Rahmenwerk benötigen Firmen, die als Digital-Asset-Plattformen oder als tokenisierte Verwahrstellen (Tokenized Custody Platforms) agieren, eine Australian Financial Services Licence (AFSL). Damit wird die Aufsicht für Krypto-Unternehmen ausgeweitet, die bereits Anforderungen zu Geldwäscheprävention und "Know Your Customer" erfüllen müssen. Gleichzeitig verankert die Regelung Digital-Asset-Geschäfte stärker im bestehenden Finanzrecht, statt ein separates Krypto-Regelwerk zu schaffen. Im Mittelpunkt stehen Verwahrung und Verbraucherschutz. Das Treasury betonte, das Gesetz schließe eine Lücke, durch die einzelne Anbieter bislang unbegrenzt Kundengelder bzw. -werte halten konnten, ohne gleichwertige Schutzmechanismen nach Finanzdienstleistungsrecht. Lizenzierte Plattformen müssen unter anderem effizient, ehrlich und fair handeln, Governance- sowie Risikokontrollen vorhalten, Nutzer klar darüber informieren, wie Vermögenswerte verwahrt werden, und Verfahren für Streitbeilegung sowie Entschädigungsregelungen anbieten. Für kleinere Anbieter ist eine Ausnahme vorgesehen: Plattformen, die weniger als A$5.000 pro Kunde verwahren und weniger als A$10 Mio. an jährlichem Transaktionsvolumen abwickeln, fallen laut Regierungsdarstellung nicht unter die Lizenzpflicht. Die neuen Vorgaben ersetzen das bestehende australische AML-Regime nicht, sondern laufen parallel zu den AUSTRAC-Regeln, die bereits für bestimmte Digital-Asset-Dienstleistungen gelten und ab dem 1. Juli 2026 weiter ausgeweitet werden sollen. Viele Unternehmen könnten damit zwei Compliance-Stränge bedienen müssen: zunächst AUSTRAC-Pflichten etwa für Krypto-Handel, Verwahrung und Transfers, und zusätzlich—sofern sie unter die neuen Kategorien fallen—eine AFSL nach dem Corporations Act. Die Regierung sieht in dem Gesetz einen Schritt hin zu einer klareren, weniger fragmentierten Krypto-Aufsicht. Ziel sei es, Innovation zu unterstützen und gleichzeitig den Verbraucherschutz nach mehreren globalen Krypto-Zusammenbrüchen zu stärken. Marktteilnehmer richten den Blick nun auf die nächsten Schritte wie die endgültige Zustimmung, Übergangsfristen und detaillierte Leitlinien zur praktischen Anwendung.