Türkei plant 10 % Quellensteuer auf Krypto-Gewinne und 0,03 % Transaktionssteuer im Rahmen des Kapitalmarktrechts
Am 3. März 2026 ist der Großen Nationalversammlung der Türkei ein Gesetzentwurf vorgelegt worden, der eine 10 % Quellensteuer auf realisierte Krypto-Gewinne und eine Abgabe von 0,03 % auf das Transaktionsvolumen vorsieht. Geregelte Plattformen sollen demnach vierteljährlich die Steuern für private und institutionelle Anleger einbehalten und abführen. Dem Präsidenten würde zugleich die Befugnis eingeräumt, den Quellensteuersatz je nach Ausgestaltung zwischen 0 % und 20 % anzupassen. Der Entwurf sieht zudem eine Mehrwertsteuerbefreiung für entsprechend besteuerte Krypto-Transaktionen vor und passt steuerliche Definitionen an das bestehende Kapitalmarktrecht an.