Türkei plant 10 % Quellensteuer auf vierteljährliche Krypto-Gewinne im Rahmen neuer Kapitalmarktregeln
Die Türkei hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Kapitalmarktgesetzes vorgelegt, der Erträge aus Krypto-Geschäften als Kapitalmarkteinkünfte einstuft und eine 10%ige Quellensteuer auf realisierte Gewinne pro Quartal vorsieht. Zusätzlich soll auf den Verkaufswert jeder Krypto-Transaktion eine Abgabe von 0,03 % erhoben werden, während der Präsident die Steuer auf Gewinne zwischen 0 % und 20 % anpassen könnte. Für Krypto-Geschäfte, auf die die neue Steuer erhoben wird, ist eine Umsatzsteuerbefreiung vorgesehen, und die Regelungen würden zwei Monate nach ihrer amtlichen Veröffentlichung in Kraft treten, sofern sie verabschiedet werden.