Thailand führt 0 % Kapitalertragsteuer auf Krypto-Handel über lizenzierte Börsen ein
Thailand hat eine Nullsteuer auf Kapitalerträge aus Kryptowährungsgeschäften für Transaktionen über von der Securities and Exchange Commission of Thailand (SEC) lizenzierte Plattformen eingeführt. Die Verordnung Nr. 399 befreit Gewinne aus dem Verkauf oder der Übertragung digitaler Assets wie Bitcoin auf zugelassenen inländischen Börsen, Brokern oder Händlern vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2029 von der Einkommensteuer. Die Regelung gilt ausschließlich für Privatanleger, die über SEC-lizenzierte Plattformen handeln.