Südkoreas Oberster Gerichtshof erklärt am 11. Dezember Bitcoin auf Upbit und Bithumb nach dem Criminal Procedure Act als beschlagnahmefähiges Vermögen
Am 11. Dezember entschied Südkoreas Oberster Gerichtshof, dass auf inländischen Börsen wie Upbit und Bithumb verwahrte Bitcoin nach dem Criminal Procedure Act als beschlagnahmefähiges Vermögen gelten. Die Richter stuften Bitcoin als elektronisch aufgezeichneten Token mit eigenständiger Verwaltung und wirtschaftlichem Wert ein und sahen damit die Voraussetzungen für eine Beschlagnahme erfüllt. Parallel dazu treiben die Aufsichtsbehörden präventive Kontosperren voran und verhängen AML-Strafen in zweistelliger Milliardenhöhe in Won gegen große Plattformen.