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SEC-Abteilung legt fest, wann Broker-Dealer Krypto-Wertpapiere als in ihrem physischen Besitz halten

Am 17. Dezember 2025 hat die Division of Trading and Markets der US-Börsenaufsicht SEC eine Stellungnahme veröffentlicht, die erläutert, wie Broker-Dealer Krypto-Wertpapiere als in ihrem physischen Besitz verbuchen können, wenn sie die zugehörigen Private Keys halten und kontrollieren. Die Mitteilung beschreibt die operativen Anforderungen für die Verwahrung von Krypto-Vermögenswerten nach Rule 15c3-3, der sogenannten Customer Protection Rule. Zudem grenzt sie den Begriff des „physischen Besitzes“ von „Kontrolle“ ab und aktualisiert frühere Hinweise aus dem Jahr 2019 zu nicht verwahrenden Modellen, wie aus der SEC-Stellungnahme hervorgeht.