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Chayanika Deka

SEC legt am 28. Januar Leitfaden vor und ordnet tokenisierte Wertpapiere zwei Hauptkategorien zu

Am 28. Januar hat die US-Börsenaufsicht SEC eine Mitarbeiterleitlinie veröffentlicht, die die Anwendung des Bundeswertpapierrechts auf tokenisierte Wertpapiere erläutert. Das Papier teilt diese Produkte in emittentenunterstützte und von Dritten unterstützte Kategorien ein und umfasst dabei depotgestützte und synthetische Strukturen. Es stellt klar, dass die Tokenisierung die rechtliche Behandlung nicht verändert. Ziel ist es, Unternehmen und Anlegern Orientierung zu geben, wie sich Krypto-Assets zur Abbildung von Wertpapieren nutzen lassen, ohne gegen Registrierungs- und Offenlegungspflichten zu verstoßen.