SEC-Klage gegen Gemini und Genesis mit Präjudizwirkung abgewiesen, Verfahren im Januar 2023 eingereicht
Die zivilrechtliche Klage der US-Börsenaufsicht SEC gegen Gemini Trust Company und Genesis Global Capital ist mit Präjudizwirkung abgewiesen worden, nachdem beide Parteien laut Gerichtsdokumenten gemeinsam einen Antrag auf Abweisung beim Bundesgericht im Southern District of New York gestellt hatten. Das im Januar 2023 eingereichte Verfahren bedarf noch der Zustimmung eines Bundesrichters, um rechtskräftig zu werden. Nach Abschluss kann die SEC dieselben Ansprüche nicht erneut geltend machen.